Voraussetzung für die Zulassung
Voraussetzung für ein erstes berufsqualifizierendes Hochschulstudium (in der Regel ein Bachelorabschluss) ist eine für den Freistaat Sachsen gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wie
- die allgemeine Hochschulreife, das Abitur
- die Fachhochschulreife (Anerkennung für den Freistaat Sachsen) oder
- die fachgebundene Hochschulreife in einer dem Studiengang entsprechenden Fachrichtung.
Ländereinschränkung: Beachten Sie bitte, dass der an einem Gymnasium, beruflichen Gymnasium oder Kolleg ohne Abschlussprüfung erworbene schulische Teil der Fachhochschulreife nicht als Hochschulzugangsberechtigung im Freistaat Sachsen anerkannt wird, auch nicht in Verbindung mit einem gelenkten Praktikum oder einer Berufsausbildung.
Weist das Zeugnis der HZB keine Durchschnittsnote aus, muss zusätzlich eine Bescheinigung über die Durchschnittsnote beigefügt werden. Diese ist bei der Bildungseinrichtung, die das Zeugnis ausgestellt hat, oder bei den Schulämtern anzufordern.
Für ein Studium ohne Abitur klicken Sie hier.
Falls Sie Ihre HZB nicht in Deutschland erworben haben - bewerben Sie sich bitte über uni-assist.de und beachten die Informationsseiten für Internationale Studieninteressierte.
Eignungsprüfung Bachelor Architektur
Vorpraktikum Bauingenieurwesen
Hinweise zum Vorpraktikum für den Studiengang Bauingenieurwesen finden Sie in dem Merkblatt (PDF) sowie beim Praktikantenamt Bauwesen.