Bonusmerkmale Soziale Arbeit – Bachelor
Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale 1-4 zutrifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechenden Bonus verbessert. Werden innerhalb eines Merkmals gleichzeitig mehrere Untermerkmale erfüllt, findet nur ein Bonuswert Berücksichtigung (z. B. Merkmal 3 a.) und 3 c.) = 0,3). Erfüllen Studienbewerbernde mehrere Merkmale, so wird der Bonus addiert bis zu einem maximalen Wert von 1,0.
Merkmal 1 - Bonus 0,5
erfolgreicher Abschluss einer staatlich anerkannten Fachschulausbildung als Erzieher (m/w/d), Altenpfleger (m/w/d), Krankenpfleger (m/w/d), Heilerziehungspfleger (m/w/d),
Ergotherapeut (m/w/d).
Merkmal 2 - Bonus 0,3
a) erfolgreicher Abschluss jeder anderen Berufsausbildung von mindestens 2,5 Jahren entsprechend des Berufsausbildungsvertrags
b) Nachweis einer mindestens dreijährigen Vollzeitberufstätigkeit im sozialen, technischen, handwerklichen oder administrativen Bereich
Merkmal 3 - Bonus 0,3
Nachweis sonstiger relevanter Erfahrungen
a) Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ, FSJ Kultur) oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) im Umfang von mindestens 11 Monaten (Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten. Dieses Merkmal schließt anerkannte Kriegsdienstverweigerer ein, die sich schriftlich zu einem Freiwilligen Sozialen Jahr verpflichtet haben und deshalb keinen Zivildienst ableisten müssen.)
b) Ableistung eines Berufsvorbereitenden Sozialen Jahres (BSJ) im Umfang von mindestens 11 Monaten
c) Ableistung eines Vollzeitpraktikums im sozialen, pflegerischen oder erzieherischen Bereich im Umfang von mindestens 11 Monaten
d) Ableistung eines Zivildienstes im sozialen, pflegerischen oder erzieherischen Bereich
e) eine mindestens dreijährige ehrenamtliche Tätigkeit (oder mindestens 750 Stunden), die dem Merkmal 2 gleichkommt
f) ein Auslandsaufenthalt (als Auslandsaufenthalt gilt der Aufenthalt in einem Land, zu dem Studienbewerbende keine Staatsangehörigkeit besitzen) von mindestens 11 Monaten nach dem schulischen Abschluss (z. B. als Aupair oder Arbeitnehmer) oder im Rahmen nicht gesetzlich geregelter Freiwilligen-Dienste (Entwicklungshilfe, Friedensdienste, Europäischer Freiwilligendienst)
g) Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes im Umfang von 11 Monaten im sozialen, pflegerischen oder erzieherischen Bereich
Merkmal 4 - Bonus 0,3
Neben Englisch eine zweite im Zeugnis der HZB ausgewiesene Fremdsprache bzw. Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens mindestens C 1.