Information - Bildschirmarbeitsplatzbrille
Seit Mai 2020 besteht aufgrund einer Anpassung der Rahmenbedingungen durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen für die Beschäftigten des Freistaates Sachsen die Möglichkeit einer vollen Kostenerstattung bei Anschaffung einer medizinisch notwendigen Bildschirmarbeitsplatzbrille.
Die Voraussetzungen der Kostenerstattung sind an folgende Bedingungen geknüpft
- Bildschirmarbeitsplatz
- Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung G 37
- Stellungnahme des Betriebsarztes
- ggf. Stellungnahme Augenarzt
- Stellungnahme Augenoptiker
- Verauslagung der Kosten durch den Beschäftigten
- Erstattung der erstattungsfähigen Kosten durch die Dienststelle
Im Vorfeld zu klärende Rahmenbedingungen
- Arbeitsplatzsituation: Entsprechen Sitzposition, Ausrichtung des Monitors und Beleuchtung den arbeitsmedizinischen Standards? Viele Probleme lassen sich bereits durch eine technische und ergonomische Optimierung des Arbeitsplatzes beheben. Unterstützung bietet hier der Arbeits-schutzbeauftragte der Dienststelle.
- welche gesundheitlichen Probleme treten auf
- wie gestaltet sich der Arbeitstag, Dauer der regelmäßigen Bildschirmarbeit, Publikumsverkehr
Ablauf
- Termin zur Vorsorgeuntersuchung G 37 beim Arbeitsschutzbeauftragten der Dienststelle vereinbaren: Dipl.-Ing. Steffen Schindhelm, E-Mail: steffen.schindhelm (at) htwk-leipzig.de
- zum Termin bei der Betriebsärztin das Formular “Beschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille” sowie ihre normale Sehhilfe (sofern vorhanden) mitbringen
- die Betriebsärztin entscheidet über die Notwendigkeit der Stellungnahme des Augenarztes, der Termin beim Augenarzt liegt in der Verantwortung des Beschäftigten
- Besuch beim Optiker, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Optiker, ob dieser dem Rahmenvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Mitteldeutschen Augenoptiker- und Optometristenverband der Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt beigetreten ist, Verzeichnis der aktuell beigetretenen Optiker unter www.mdav.de
- beim Optiker erfolgt ein weiterer Sehtest zur Anfertigung einer Brille nach ihren persönlichen Bedürfnissen, die Leistungen und abrechnungsfähigen Beträge ergeben sich aus den im Rahmenvertrag genannten Konditionen
- Antrag mit den entsprechenden Vermerken der beteiligten Parteien incl. Rechnung beim Dezernat Personal zur Erstattung der Kosten vorlegen.
- 100% Erstattung, persönliche Wünsche und über den Rahmenvertrag hinausgehende Leistungen sind durch den Beschäftigten zu tragen
Bei weiteren Fragen zum Ablauf oder bei Problemen mit der Abrechnung steht Ihnen der Personalrat gern unterstützend zur Seite!
Personalrat
HTWK Leipzig
Quellen/Formular
https://tu-dresden.de/tu-dresden/organisation/ressourcen/dateien/personalrat/dokumente_fuer_aktuelles/Anlage-SMF-Rahmenvertrag-26-5-2020.pdf
https://aug.dguv.de/leichte-sprache/ergonomie-am-bildschirmarbeitsplatz/
https://aug.dguv.de/fileadmin/user_upload/03_magazin_ausgaben/poster/201704_DGUV-aug_poster.pdf
https://www.htwk-leipzig.de/intern/formulare-dokumente/bildschirmarbeitsbrille/#c99401
https://www.mdav.de/rahmenvertraege.html