Das Verfahren der Systemakkreditierung
Das Verfahren zur Systemakkreditierung ist in der Musterrechtsverordnung zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag geregelt. Die Verordnung gilt seit 01. Januar 2018 und umfasst folgende Schritte:
1. Die HTWK Leipzig beauftragt eine Akkreditierungsagentur mit der Erstellung eines Akkreditierungsberichtes.
2. Die HTWK Leipzig fertigt einen Selbstbericht im Umfang von maximal 50 Seiten an. Er enthält Angaben zu den Qualitätszielen der HTWK Leipzig und zu den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien für Qualitätsmanagementsysteme.
3. Die Akkreditierungsagentur überprüft, ob mindestens ein Studiengang der HTWK Leipzig das Qualitätsmanagementsystem durchlaufen hat und erstellt dazu einen Prüfbericht.
4. Die Akkreditierungsagentur legt die Zusammensetzung des Gutachtergremiums fest. Dieses besteht mindestens aus drei Hochschullehrer_innen, eine_r Vertreter_in der beruflichen Praxis und einem/ einer Studierenden. Die HTWK Leipzig kann zur Gutachterzusammensetzung Stellung nehmen.
5. Das Gutachtergremium begutachtet in einer Vor-Ort-Begehung das Qualitätsmanagementsystem der HTWK Leipzig und legt im Anschluss die Merkmalstichproben für die zweite Begehung fest, die circa sechs bis zwölf Monate nach der ersten Begehung stattfindet.
6. Das Gutachter_innengremium erstellt ein Gutachten (maximal 100 Seiten), das einen Vorschlag zur Feststellung der Einhaltung der fachlich-inhaltlichen Kriterien enthält.
7. Die HTWK Leipzig beantragt die Akkreditierung beim Akkreditierungsrat. Grundlage für die Entscheidung ist der Akkreditierungsbericht, der aus dem Prüfbericht und dem Gutachten besteht.
8. Die HTWK Leipzig muss die Erfüllung etwaiger Auflagen innerhalb von zwölf Monaten gegenüber dem Akkreditierungsrat nachweisen.