Beratung und Auskunft

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich aktiv für die Vermeidung von Nachteilen für weibliche Angehörige der Hochschule ein, unterbreitet Vorschläge und nimmt Stellung. Die Gleichstellungsbeauftragten beraten Studierende und Beschäftigte insbesondere zu folgenden Themen:
- Benachteiligung, Diskriminierung und Mobbing am Arbeits- oder Studienplatz
- sexualisierte Diskriminierung und Gewalt
- Fort- und Weiterbildung im Bereich Gender/Gleichstellung
- schwierige, persönliche Lebenslagen
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist beratendes Mitglied im Senat und Erweiterten Senat und nimmt als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Personalrates teil.
Kontakt
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

- Telefon:
- +49 341 3076-6996
Offene Sprechzeiten ohne Termin: montags von 11.00 bis 13.00 Uhr im Raum TR B 1.47;
oder Termine nach Vereinbarung
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte
An der HTWK Leipzig werden in jeder Fakultät und den zentralen Einrichtungen alle drei Jahre Gleichstellungsbeauftragte gewählt. Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten sind stimmberechtigtes Mitglied im Fakultätsrat. Sie haben das Recht auf Teilnahme bei allen Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren. Sie haben das Recht „an Sitzungen der Berufungskommissionen mit Rede- und Antragsrecht teilzunehmen“(§ 56 Abs. 2 SächsHFG).
Amtszeit 01.10.2024 bis 30.09.2027
Termine können nach Vereinbarung individuell festgelegt werden.
Fakultät Architektur und Sozialwissenschaften
Fakultät Bauwesen
Fakultät Digitale Transformation
Fakultät Informatik und Medien
Fakultät Ingenieurwissenschaften
Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen
Mathematisch-Naturwissenschaftliches Zentrum (MNZ)
Hochschulbibliothek
Weiterführende Informationen
- Informationsseite mit Handreichung zu "Chancengleichheit in Berufungsverfahren" (nur eingeloggt sichtbar)