„Wahre Ignoranz ist nicht das Fehlen von Wissen, sondern die Weigerung, es zu erwerben.“
Sir Karl Reimund Popper
Anwesenheit
Das Studium generale und das Modul überfachliche Kompetenzen zielen darauf ab, grundlegende Fähigkeiten zu vermitteln, die über das Fachwissen im engeren Sinne hinausgehen, und soll soziale und kulturelle Kompetenz sowie ethisches Denken ausbilden (s. Gemeinsame Präambel der sächs. Hochschulen für das Studium generale).
Solche Kompetenzen werden durch die Interaktion zwischen Studierenden und Lehrenden in den Veranstaltungen erarbeitet. Die aktive Teilnahme kann daher nicht durch Literaturstudium nebst anschließender Prüfung ersetzt werden.
In den Fremdsprachenkursen mit Prüfung und/oder Benotung gelten abweichende Regelungen.
Anwesenheit
Prinzipiell besteht in allen Kursen ohne Prüfungsleistung Anwesenheitspflicht.
Durch die Studienorganisation, Krankheit oder wichtige private Termine lassen sich Fehlzeiten jedoch oftmals nicht vermeiden. Sie müssen aber an mindestens 85 % der Termine anwesend sein. Entschuldigungsgründe müssen bei Erreichen der Quote von 85 % nicht vorgebracht werden.
Anwesenheit und Reflexion
Regelmäßige Reflexion
In einigen Veranstaltungen mit Vorlesungscharakter sind Sie nach jedem Vortrag aufgefordert, über den dargebotenen Stoff zu reflektieren.
Halten Sie nach dem Vortrag also kurz inne, betrachten Sie Ihre Aufzeichnungen und überlegen, was Sie besonders überrascht, überzeugt, verärgert oder gefehlt hat. Die Reflexion soll Sie zur Auseinandersetzung mit dem Thema (oder auch einem Metathema) anregen.
Zudem geben Sie der dozierenden Person damit ein direktes Feedback. Die Texte werden dabei immer anonym ausgewertet.
Der kurze Reflexionstext, den Sie direkt im Anschluss über OPAL einreichen, dient gleichzeitig der Überprüfung der Anwesenheit. Die 85 %-Regel findet auch hier Anwendung, jedoch sind immer mindestens 12 Vorträge zu bearbeiten. In der Regel haben die wöchentlichen Veranstaltungsreihen 13 bis 15 einzelne Vorträge, so dass ohnehin 12 Termine zu bearbeiten sind.
Abschließende Reflexion
Ergänzend sollen Sie am Ende der Kurses nochmals über die gesamte Veranstaltung reflektieren. Die Abgabe erfolgt wieder über ein Eingabeformular in OPAL, das am Ende der Reihe freigeschaltet wird. Hier erörtern Sie, mit welchen Vorstellungen und Fragen Sie am Anfang des Semesters in den Kurs gekommen sind und wie sich diese im Laufe der Reihe entwickelt haben.
Leitfragen zur Orientierung
Diese Fragen müssen nicht vollständig abgearbeitet werden. Sie dienen lediglich der Orientierung.
- Was nehme ich mit?
- Was ist mir besonders in Erinnerung geblieben?
- Was hat mir an der Reihe gefehlt?
- Hat sich meine Meinung zu bestimmten Themen geändert?
Abgabefristen
Die wöchentlichen Reflexionsberichte sollen jeweils binnen einer Woche nach der Veranstaltung abgegeben werden.
Die Abschließende Reflexion soll bis 15. März (Wintersemester) respektive 15. August (Sommersemester) abgegeben werden. Genaue Angaben können den Kursbeschreibungen entnommen werden.
Ausnahmen von der pauschalen Anwesenheitsregel
Der bzw. die Lehrende kann festlegen, welche Teile eines Seminars unabdingbar für die Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme sind. Oftmals sind etwa eine grundlegende Einführung in das Thema oder die Reflexion über erarbeitete Ergebnisse am Ende eines Seminars wesentlich für den Kompetenzerwerb.
Können Sie die Anwesenheitsquote nicht erfüllen, können Sie die dozierende Person fragen, ob Sie den verpassten Lehrinhalt durch eine Zusatzleistung kompensieren können. Dies ist jedoch nicht immer möglich oder sinnvoll. Die Leitung des Hochschulkollegs entscheidet auf Vorschlag der Dozentin bzw. des Dozenten.
Ablösung der alten Regeln ab 01.10.2019
Zum Beginn des Wintersemesters 2019/2020 wurde die bisher im Studium generale geltende 75 %/85 %-Regelung abgelöst. Krankschreibungen, Parallelveranstaltungen oder sonstige Unpässlichkeiten entbinden nicht von der zu erbringenden Prüfungsleistung (hier: Anwesenheit).
Hinweise
Es kommt immer wieder vor, dass Studierende zum Ende des Semesters unerwartet mit einer Nachprüfung, einer verschnupften Nase oder einer verpassten Straßenbahn konfrontiert werden. Die 85 %-Regelung dient nicht der Schaffung eines freien Tages und der Optimierung der Work-Life-Balance.
Ein Nachholen von einzelnen Terminen im nachfolgenden Semester ist nicht möglich.
Weitere Fragen beantworten wir gern persönlich!
Ansprechpartner
Mögliche Fehltage
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