„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will.“
Jean-Jacques Rousseau
In Ausnahmefällen können alternative studentische Leistungen als Studium generale anerkannt werden. Im Folgenden sind die wichtigsten Kriterien benannt, nach denen über eine Anerkennung entschieden wird.
Kriterien
- Die alternative Leistung muss mit den Zielen des Studium generale an der HTWK Leipzig vereinbar sein. Als Orientierung dient die Gemeinsame Präambel der sächsischen Hochschulen für das Studium generale. Die Schwerpunkte im Studium generale der HTWK Leipzig liegen dabei
- auf der Entwicklung und Förderung von sozialer, kultureller und ethischer Kompetenz,
- der Vermittlung reflektierender und intellektueller Analysen.
- Die alternative Leistung geht über eine Lehrveranstaltung hinaus, in der üblicherweise "nur" Fachwissen vermittelt wird.
- Der Umfang muss mindestens der in der Studien-/Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges festgelegten Stundenzahl entsprechen.
- Die alternative Leistung soll auf Hochschulniveau erbracht worden sein.
- Die Grundlage für eine Anerkennung wird immer im Einzelfall geprüft, die Anerkennung für den Einzelfall ausgesprochen.
Grundsatz
Das Studium generale gilt dem Blick über den Tellerrand, der Erweiterung des eigenen Horizontes, der Entwicklung der Persönlichkeit. Wir setzen voraus, dass Sie nicht zu den Menschen mit einer abgeschlossenen Weltsicht gehören. Da es im Studium generale nicht um die Vermittlung von Fachwissen geht, ist der reguläre Besuch des Studium generale immer nützlich, auch wenn Sie an einer anderen Hochschule schon einmal ein Studium generale belegt haben sollten. Alternative Leistungen sollten daher nur anerkannt werden, wenn der Beleg des regulären Studium generale an der HTWK Leipzig mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist.
Verfahren
Um zu klären, ob eine alternative Leistung anerkannt wird, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Leiter des Studium generale, Dr. Martin Schubert.
Abgrenzung Reflektiertes Ehrenamt
Ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen oder anderen Einrichtungen können nicht als Studium generale anerkannt werden.
Die Katalogangebote im Auswahlbereich Reflektiertes Ehrenamt werden jeweils durch ein verantwortliches Hochschulmitglied begleitet, das auch auf die Erfüllung der jeweils benannten Vorsaussetzungen achtet.
Ein wesentliches Kriterium für die Aufnahme in den Angebotskatalog ist die Förderung eines gedeihenden und bunten Hochschullebens. Das Reflektierte Ehrenamt im Studium generale soll daher stehts die Hochschule zum Zweck haben
Weitere Fragen beantworten wir gern persönlich!