Glossar/FAQ
Begriffserklärungen zur Systemakkreditierung
A
Akkreditierungsagentur (begutachtend, beratend)
Die begutachtende Agentur führt das Begutachtungsverfahren an der Hochschule durch. Sie wird von der Hochschule beauftragt, einen Akkreditierungsbericht anzufertigen. Die beratende Agentur (optional) unterstützt und berät die Hochschule bei der Vorbereitung ihres Qualitätsmanagementsystems in Studium und Lehre auf die Systemakkreditierung.
Akkreditierungsbericht
wird von der begutachtenden Agentur zusammengestellt und besteht aus dem Prüfbericht und dem Gutachten.
Akkreditierungsrat
ist ein Organ der Stiftung Akkreditierungsrat. Er beschließt über Angelegenheiten der Stiftung, insbesondere akkreditiert und reakkreditiert er Studiengänge und Qualitätssicherungssysteme. Er trifft auf der Grundlage des Akkreditierungsberichtes die Akkreditierungsentscheidung.
Akkreditierungsverfahren
Auf der Grundlage des Studienakkreditierungsstaatsvertrages bietet das deutsche Akkreditierungssystem Hochschulen drei Verfahren zur externen Qualitätssicherung an: Programmakkreditierung, Systemakkreditierung und alternative Verfahren.
E
ESG
Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum. Von den Minister_innen 2005 verabschiedet. Sie folgen einem europäischen Vorschlag. Die ESG wurden bei der Erstellung des Studienakkreditierungsstaatsvertrages und der Musterrechtsverordnung berücksichtigt.
F
Fachlich-inhaltliche Kriterien
sind in der Musterrechtsverordnung festgelegt; gelten für Studiengänge und Qualitätsmanagementsysteme: Qualifikationsziele und Abschlussniveau, Schlüssiges Studiengangskonzept und adäquate Umsetzung, fachlichinhaltliche Gestaltung der Studiengänge, Studienerfolg, Geschlechtergerechtigkeit und Nachteilsausgleich, Konzept des QM-Systems, Maßnahmen zur Umsetzung des QM-Konzeptes, Kooperation mit nichthochschulischen Einrichtungen.
Formale Kriterien
sind in der Musterrechtsverordnung festgelegt: Studienstruktur, Studiendauer, Studiengangsprofile, Zugangsvoraussetzungen, Übergänge zwischen den Studienangeboten, Abschlüsse, Abschlussbezeichnungen, Modularisierung, Leistungspunktesystem.
G
Gutachten
wird von dem Gutachtergremium nach der Begutachtung der Hochschule erstellt und bewertet die fachlich-inhaltlichen Kriterien. Es enthält eine Beschlussempfehlung für die Akkreditierung durch den Akkreditierungsrat.
Gutachtergremium
wird von der Akkreditierungsagentur zusammengestellt. Die Hochschule kann Stellung nehmen.
I
Interne Akkreditierung
ist ein hochschulinternes Verfahren (unter Einbezug externer Experte_innen), in dem die Erfüllung der formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien auf Studiengangsebene durch die systemakkreditierte Hochschule überprüft wird. Es besteht auch die Möglichkeit Konzepte für Studiengänge (Konzeptakkreditierungen) zu akkreditieren.
Interne Konzeptakkreditierung
ist die interne Akkreditierung des Konzeptes von neu eingerichteten oder wesentlich überarbeiteten Studienprogrammen.
M
Musterrechtsverordnung (MRVO)
regelt auf der Grundlage des Studienakkreditierungsstaatsvertrages die ländergemeinsamen Anforderungen an die unabdingbaren strukturellen und qualitativen Maßstäbe für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengänge, die die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleisten.
P
Programmakkreditierung
hat einzelne Programme (Bachelor- und Masterstudiengänge) einer Hochschule als Gegenstand. Die Akkreditierungsentscheidung bezieht sich auf einen einzelnen Studiengang. Die Akkreditierung erfolgt befristet für einen Zeitraum von acht Jahren.
Prozessabbildung
Visualisierung eines Prozesses, die auch Informationen über die jeweiligen Verantwortlichkeiten, Formulare, Checklisten, Qualitätsziele und Steuerungsmaßnahmen enthält.
Prozessmanagement
Identifikation, Analyse, Gestaltung und Dokumentation von Prozessen; dabei werden Verantwortlichkeiten definiert und Strukturen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten dargestellt. Das Qualitätsmanagement der HTWK ist prozessorientiert, das bedeutet, dass alle Tätigkeiten der Hochschule (in Lehre, Studium, Forschung sowie Führungs- und Unterstützungstätigkeiten) als einzelne Prozesse definiert sind/ werden. An der HTWK ist das Prozessmanagement in der Verantwortung der QM-Stabsstelle. Eine Übersicht der definierten Prozesse ist im Intranet der Hochschule zu finden.
Prüfbericht
Der Prüfbericht wird von der begutachtenden Akkreditierungsagentur erstellt und bewertet die Erfüllung der formalen Kriterien.
R
Referenzstudiengang
Studiengang, der die QM-Verfahren der HTWK vor Beantragung der Systemakkreditierung einmal durchlaufen soll. Dazu gehört auch die interne Akkreditierung. Die Verantwortlichen des Referenzstudiengangs wirken aktiv an der Entwicklung der QM-Verfahren mit und stellen Informationen über die Anwendung der Verfahren zur Verfügung.
S
Studienakkreditierungsstaatsvertrag (SASV)
ist der am 01.01.2018 in Kraft getretene Vertrag der 16 Länder über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen. Rechtsgrundlage für die Akkreditierung als verbindliches wissenschaftsgeleitetes externes Verfahren für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Lehre. Der SASV enthält eine Ermächtigung für Rechtsvorschriften der Länder zur Regelung der formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien, Abläufe und Gremienzusammensetzungen. Als Vorlage für die Rechtsvorschriften des Länder dient die Musterrechtsverordnung.
Systemakkreditierung
hat das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule als Gegenstand. Die für Studium und Lehre relevanten Strukturen und Prozesse werden daraufhin geprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und eine hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten. Ist die Hochschule (oder ein Teilbereich der Hochschule) akkreditiert, kann sie ihre Studiengänge selbst akkreditieren (interne Akkreditierung), wodurch die Programmakkreditierungen durch Akkreditierungsagenturen und Akkreditierungsrat entfallen. Die Akkreditierung erfolgt befristet für einen Zeitraum von acht Jahren.