Studieren mit Beeinträchtigungen
Die HTWK Leipzig befindet sich auf dem Weg zu einer inklusiven Hochschule. Ziel der Hochschule ist es, Studienbedingungen zu schaffen, die allen Studierenden eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium und am studentischen Leben ermöglichen.
Beeinträchtigungen können unter anderem sein:
- chronische Erkrankungen
- Teilleistungsstörungen (zum Beispiel Dyskalkulie, LRS)
- physische Beeinträchtigungen
- psychische Beeinträchtigungen
- Mobilitätseinschränkungen
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Härtefallantrag
Um besondere Härten und Nachteile auszugleichen, können beeinträchtigte Studienbewerberinnen und Studienbewerber im Bewerbungsverfahren einen Härtefallantrag oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit stellen.
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern (§ 15 Sächsische Studienplatzvergabeordnung).
Härtefallgründe können sein:
- Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung
- Beschränkungen in der Berufswahl oder der Berufsausübung
Weitere allgemeine Informationen rund um das Thema Härtefallantrag finden Sie beim Studentenwerk.
Die Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen berät rund um das Thema Härtefallantrag und Nachteilsausgleich im Bewerbungsverfahren.
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen. Wichtig zu wissen: Nachteilsausgleiche werden nicht pauschal vergeben, sondern stets individuell und situationsbezogen gestaltet.
Nachteilsausgleiche
... sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierungen zu vermeiden.
... sind Teil der "angemessenen Vorkehrungen", wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention auch für den Bildungsbereich vorsieht.
... sind keine "Vergünstigungen", sondern kompensieren individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen.
... müssen erforderlich und angemessen sein.
Anspruch auf Nachteilsausgleich
Studierende haben ein Recht auf Nachteilsausgleich bei schwerer oder chronischer Krankheit oder einer Beeinträchtigung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX, wie:
- Studierende mit Bewegungs- und Sinnesbeeinträchtigungen
- Studierende mit länger andauernden, chronisch-somatischen oder psychischen Erkrankungen,
- Studierende mit Teilleistungsstörungen (wie Legasthenie)
- Studierende mit Autismus oder anderen längerfristigen Beeinträchtigungen.
Um einen Anspruch auf Nachteilsausgleich geltend machen zu können, muss eine längerfristige Beeinträchtigung nachgewiesen werden, die die Kriterien einer Behinderung erfüllt.
Informationen zum Antrag
Der Nachteilsausgleich darf die fachlichen Anforderungen und das Niveau einer Prüfung nicht verändern. Nur Form und Bedingungen der Prüfungen sind modifizierbar. Wichtig ist, dass dargestellt wird, wo und in welcher Weise sich die Durchführung des Studiums und/oder der Prüfung erschwert.
Ein Nachteilsausgleich kann nur auf Antrag der betroffenen Studierenden gewährt werden.
Der Antrag ist schriftlich beim zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen.
Bei Ablehnung des Antrages kann Widerspruch eingelegt werden.
Nachteilsausgleiche in Bezug auf Organisation und Durchführung des Studiums könnten sein:
- individueller Studienplan / Verlängerung von Prüfungsfristen
- bevorzugte Zulassung zu teilnahmebegrenzten Lehrveranstaltungen
- Modifikation im Zusammenhang Exkursionen, Praktika und Auslandsaufenthalten
- Anschaffung notwendiger Einrichtungen und Ausstattungen
Nachteilsausgleiche in Bezug auf Prüfungen und Leistungsnachweise könnten sein:
- Schreibzeitverlängerungen bei Klausuren und Verlängerung von Vorbereitungszeiten bei mündlicher Prüfungen
- Verlängerung der Bearbeitungszeit um tatsächlich anfallende Pausenzeiten
- Prüfungen in separaten Räumen mit eigener Aufsicht
- Verlängerung der Bearbeitungsfristen von Haus- und Abschlussarbeiten
- Änderung der Prüfungsform
- Entzerren von Prüfungsballungen, Verschieben von Prüfungsterminen
Was sollte der Antrag enthalten?:
- Eine kurze Darstellung der Situation bzw. Form der Beeinträchtigung.
- Eine kurze Beschreibung, inwieweit sich die Beeinträchtigung studienerschwerend auswirkt.
- Eine Aussage zur benötigten Art des Nachteilsausgleichs.
- Entsprechende Nachweise (zum Beispiel: ärztliches Attest, andere Belege/Nachweise)
Wer berät zum Nachteilsausgleich?:
Die Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen berät rund um das Thema Nachteilsausgleich und unterstützt bei Antragstellung und Widerspruchsverfahren.
Technische Hilfen / Unterstützung
Arbeitsplätze für sehbeeinträchtigte Studentinnen und Studenten in der Bibliothek
In der Hochschulbibliothek stehen in der dritten Etage in einem separaten Arbeitsraum zwei Arbeitsplätze für sehbeeinträchtigte Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung. Als elektronische Sehhilfe vergrößert das Bildschirmlesegerät die Inhalte von Buch- und Zeitungsseiten. Auf einem beweglichen Leseschlitten lassen sich Schriftstücke horizontal und vertikal verschieben. Neben vielen weiteren Funktionen gibt es einen auditiven Kanal. Aus unterschiedlichen Stimmen kann die angenehmste Stimme gewählt und die Vorlesegeschwindigkeit eingestellt werden.
Transportables Bildschirmlesegerät
In der Bibliothek steht ein transportables Bildschirmlesegerät zur Ausleihe zur Verfügung. Es handelt sich ebenfalls um ein Gerät, das Inhalte von Buch- und Zeitungsseiten vergrößert und über eine Vorlesefunktion verfügt.
Individuelle Campusführungen
Wir bieten individuelle Campusführungen für Studierende mit Beeinträchtigungen an. Um bereits frühzeitig Bedarfe in der Stunden- und Raumplanung berücksichtigen zu können, ist es wichtig, dass sich Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen frühzeitig mit der Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen in Verbindung setzen.
Barrierearmer Campus
Der Campus der HTWK Leipzig ist weitestgehend barrierearm. Alle Gebäude sind auch für Studierende mit Behinderungen zugänglich. In allen Gebäuden befinden sich behindertengerechte Toiletten und eine entsprechende Beschilderung. Für Fragen rund um das Handlungsfeld barrierearmer Campus steht Ihnen die Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen zur Verfügung.
Notfallnummer
Studierende mit Beeinträchtigungen erhalten die Notfallnummer der HTWK Leipzig. Für Rückfragen steht Ihnen die Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen zur Verfügung.
Beratung und Unterstützung
Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigung
Christiane Rasch
Telefon: +49 341 3076-8655
Termin nach Vereinbarung
Zentrale Studienberatung
Anne Herrmann, M.A.
Telefon: +49 341-30766156
Referat Inklusion und Gleichstellung StudierendenRat HTWK Leipzig
Telefon: +49 341 3076-6245
Sozialberatung Studierendenwerk Leipzig
Telefon: +49 341 9659-942
Weitere Informationen und Angebote der Sozialberatung finden sich hier.
Psychosoziale Beratung des Studierendenrates
Die psychosoziale Beratung des Studierendenrats bietet eine erste Anlaufstelle für Studierende, die Unterstützung oder Hilfe bei der Bewältigung ihres Hochschulalltags benötigen oder ein persönliches Problem mit sich herumtragen. Dabei wird unter anderem zu den folgenden Themen beraten: Lernstress, Prüfungsangst, Studienabschlussschwierigkeiten, Konflikte im persönlichen Umfeld, Drogen und Sucht.
Wann?: Dienstag, 09:30 Uhr bis 10:30 Uhr (sowie nach individueller Terminabsprache)
Wo?: Trefftz-Bau, Raum TR B 1.47
Wer?: Beatrix Stark
Wichtig: Dieses Beratungsangebot ersetzt kein professionelles Therapieangebot oder Vergleichbares.
Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote
Psychosoziale Beratung des Studtentenwerk Leipzig
Die Psychosoziale Beratung befasst sich mit Fragen rund um den Umgang mit Belastungen und schwierigen Situationen im Studium oder Alltag.
Das kompetente Beratungsteam ist erreichbar unter:
Telefon: +49 341 9718-848
Weitere Informationen zum Angebot und Beratungsthemen der Psychosozialen Beratung finden sich hier.
Nightline Leipzig - studentisches Sorgen- und Auskunftstelefon
Nightline Leipzig ist ein anonymes, studentisches Sorgen- und Auskunftstelefon mit späten Sprechzeiten.
Sprechzeiten (im Semester) von 21:00 Uhr bis 0:00 Uhr. (Auch in den Semesterferien ist Nightline erreichbar. Die konkreten Sprechzeiten finden sich auf der Homepage.)
Telefon: + 49 341 973-7777
Weitere Informationen (auch zu aktuellen Sprechzeiten) finden sich hier.
geist:reicht - Selbsthilfegruppe
Die Selbsthilfegruppe für psychisch beeinträchtige Studierende bietet eine niederschwellige Möglichkeit zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch in vertrauensvoller Atmosphäre und schafft zugleich gegenseitige Unterstützung bei der Bewältigung von studienbezogenen und persönlichen Herausforderungen.
Weitere Informationen und Kontakt unter:
www.geistreicht.de
info (at) geistreicht.de