Kriterienkatalog
Der Kriterienkatalog führt alle externen und internen Anforderungen an die Studiengänge in einem Dokument zusammen. Er beinhaltet formale und fachlich-inhaltliche Kriterien, welche die Studiengänge zur Qualitätsentwicklung erfüllen müssen. Die Kriterien sind Vorgaben aus der Sächsischen Studienakkreditierungsverordnung, dem Hochschulrahmengesetz, dem Sächsischen Hochschulgesetz und dem Sächsischen Hochschulzulassungsgesetz sowie HTWK-eigene Qualitätsziele. Der Kriterienkatalog wurde in Vorbereitung auf das Verfahren der Systemakkreditierung hochschulweit mit allen Statusmitgliedern der HTWK Leipzig entwickelt, diskutiert und abgestimmt.
Im Rahmen der Qualitätssicherung von Studiengängen findet der Kriterienkatalog Anwendung in den folgenden Prozessen:
1. Einrichtung von Studiengängen:
Der Kriterienkatalog dient den Studiengangsverantwortlichen bei der Erarbeitung des Studiengangskonzepts und der Integrierten Studien- und Prüfungsordnung als Checkliste für die Erfüllung aller formalen sowie inhaltlich-fachlichen Kriterien.
2. Bewertung von Studiengängen durch externe Expertinnen und Experten:
Insbesondere die inhaltlich-fachlichen Kriterien werden von den externen Expertinnen und Experten als Richtschnur zur Beurteilung des jeweiligen Studiengangs genutzt.
3. Interne Akkreditierung von Studiengängen:
Im Rahmen der internen Akkreditierung von Studiengängen dient der Kriterienkatalog der Rektoratskommission Akkreditierung als Grundlage zur Bewertung der Studiengangsqualität und für die Erstellung des Akkreditierungsberichtes.
4. Wesentliche Änderungen von Studiengängen:
Werden Studiengänge wesentlich geändert, muss anhand des Kriterienkataloges überprüft werden, ob weiterhin alle formalen sowie fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge erfüllt werden.
Der Kriterienkatalog ist als Anlage der Ordnung zur internen Akkreditierung von Studiengängen vom Senat beschlossen.
Der Erläuterungsteil enthält Hinweise und Anmerkungen zum Kriterienkatalog. Sie finden das Dokument auf der rechten Seite. Der Erläuterungsteil wird von der Rekoratskommission Akkreditierung in Abstimmung mit dem Rektorat erstellt und ggf. angepasst.