Sonderanträge, Härtefälle & Nachteilsausgleich
Sonderanträge
Sonderanträge nach der Studienplatzvergabeverordnung sind formlos mit den Bewerbungsunterlagen innerhalb der für die Bewerbung geltenden Ausschlussfrist einzureichen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Für die Begründung notwendige Nachweise sind in Kopie beizufügen.
Bevor Sie einen Sonderantrag stellen, sollten Sie bitte selbstkritisch prüfen, ob er Aussicht auf Erfolg hat. Nicht jeder Grund, den Sie als relevant ansehen, kann bei der Studienplatzvergabe als »Sonderfall« anerkannt werden. Gründe, die Sie aufführen, müssen eine gravierende Beeinträchtigung bedeuten und zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrer Person bereits vorliegen und von Ihnen nicht zu vertreten sein.
Außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag)
Zwei Prozent der Studienplätze werden vorab für Fälle außergewöhnlicher Härte vergeben. Eine außergewöhnliche Härte (Härtefall) ist gegeben, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe existieren, die eine sofortige Studienaufnahme oder einen Studienortwechsel rechtfertigen. Da dies gravierende Auswirkungen auf die Vergabe der zur Verfügung stehenden Studienplätze hat, wird bei der Prüfung eines Härtefallantrags ein besonders strenger Maßstab angelegt.
Es muss eine besonders schwerwiegende persönliche Ausnahmesituation nachgewiesen werden, die sich nur auf gegenwärtige oder künftige Umstände beziehen kann. Eine solche Ausnahmesituation wäre beispielsweise eine Erkrankung mit der Tendenz zur Verschlechterung, die es Ihnen bei einem verzögerten Studienbeginn (oder Studienortwechsel) nicht ermöglichen würde, das Studium erfolgreich abzuschließen. Notwendig ist daher der Nachweis einer besonders schwerwiegenden persönlichen Ausnahmesituation. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie von Betroffenen auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Eine Schwerbehinderung (nach dem Schwerbehindertengesetz) allein rechtfertigt in der Regel keine sofortige Zulassung im Rahmen der Härtefallregelung. Durch die beigefügten Belege sollte deutlich dargestellt sein, dass eine außen stehende Person Ihre Argumente anhand der Unterlagen nachvollziehen kann. Bitte fügen Sie den geeigneten Nachweisen eine eigene schriftliche Begründung bei.
1. Besondere gesundheitliche Umstände, die die sofortige Zulassung erfordern und durch ein fachärztliches Gutachten nachgewiesen werden.
- Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden können (fachärztliches Gutachten).
- Behinderung durch Krankheit; die berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil aufgrund der Behinderung eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich ist (fachärztliches Gutachten).
- Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperlicher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten (fachärztliches Gutachten).
- Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen; eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen nicht möglich (fachärztliches Gutachten).
- Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege (fachärztliches Gutachten).
- Beschränkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge Krankheit; aufgrund dieses Umstandes Hinderung an einer sinnvollen Überbrückung der Wartezeit (fachärztliches Gutachten).
2. Besondere familiäre oder soziale Umstände, die die sofortige Zulassung erfordern (zum Nachweis geeignete Unterlagen)
3. Spätaussiedlung sowie im Herkunftsland die Aufnahme eines Studiums, das dem gewählten Studiengang entspricht (amtliche Bescheinigung über die Spätaussiedlung und Bescheinigung der Hochschule über die Aufnahme eines entsprechenden Studiums im Herkunftsland)
4. Frühere Zulassung für den genannten Studiengang und Unmöglichkeit, sie aus nicht selbst zu vertretenden zwingenden Gründen (insbesondere Krankheit) in Anspruch nehmen zu können (Nachweis über den zwingenden Grund, der die Einschreibung verhindert hat, und früherer Zulassungsbescheid).
Antrag auf Nachteilsausgleich – Verbesserung der Durchschnittsnote
Wer nachweist, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen, daran gehindert gewesen zu sein, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, wird auf Antrag mit der besseren Durchschnittsnote berücksichtigt. Der Antrag ist mit ärztlichen Bescheinigungen, Nachweisen des Leistungsverlaufs durch ein Schulgutachten, Bescheiden von Behörden oder anderen zum Nachweis geeigneten Unterlagen zu belegen.
1. Besondere gesundheitliche/ soziale Umstände
- Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (fachärztliches Gutachten)
- Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent (Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes)
- Schwangerschaft der Bewerberin während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes)
- Sonstige soziale oder gesundheitliche vergleichbare Gründe
2. Besondere familiäre Umstände
- Versorgung eigener minderjähriger Kinder in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Geburtsurkunden der Kinder)
- Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender Linie oder von Geschwistern in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Bescheinigung über die Einstufung in die Pflegestufen II oder III nach dem Sozialgesetzbuch XI oder ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit), (Gutachten)
- Betreuung unversorgter minderjähriger Geschwister, die mit der Bewerberin oder dem Bewerber in häuslicher Gemeinschaft lebten, während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Geburtsurkunden der Geschwister)
- Verlust eines Elternteils oder beider Elternteile während des Erwerbs der HZB (Sterbeurkunde und Erklärung über den damaligen Familienstand)
- Mehrmaliger Schulwechsel in den letzten drei Jahren vor Erwerb der HZB wegen Umzugs der Eltern (Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern)
3. Zugehörigkeit zum A-, B-, C- oder D/C-Kader der Bundessportfachverbände von mindestens einjähriger ununterbrochener Dauer während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Bescheinigung des zuständigen Bundessportfachverbandes)
Antrag auf Nachteilsausgleich – Verbesserung der Wartezeit
Wer nachweist, dass er aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit, Schulwechsel) daran gehindert war, die HZB zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben, wird auf Antrag bei der Ermittlung der Wartezeit mit dem früheren Zeitpunkt des Erwerbs der HZB berücksichtigt. Der Antrag ist mit ärztlichen Bescheinigungen, Bescheiden von Behörden oder anderen zum Nachweis geeigneten Unterlagen zu belegen.
1. Besondere soziale/gesundheitliche Umstände
- Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht (fachärztliches Gutachten)
- Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent (Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes)
- Schwangerschaft der Bewerberin während der Schulzeit (ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes)
- Besondere wirtschaftliche Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen)
- Sonstige vergleichbare besondere soziale /gesundheitliche Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen)
2. Besondere familiäre Umstände
- Versorgung eigener minderjähriger Kinder während der Schulzeit (Geburtsurkunden der Kinder)
- Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender Linie oder von Geschwistern während der eigenen Schulzeit (Bescheinigung über die Einstufung in die Pflegestufen II oder III nach dem Sozialgesetzbuch XI oder ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit)
- Betreuung unversorgter minderjähriger Geschwister, die mit der Bewerberin oder dem Bewerber in häuslicher Gemeinschaft lebten, während der eigenen Schulzeit (Geburtsurkunden der Geschwister)
- Verlust eines Elternteils oder Verlust beider Eltern vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, sofern die Bewerberin oder der Bewerber zu diesem Zeitpunkt ledig war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (Sterbeurkunden der Eltern und Erklärung über den damaligen Familienstand)
- mehrmaliger Schulwechsel wegen Umzugs der Eltern (Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern)
- Sonstige vergleichbare besondere familiäre Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen)
3. Zugehörigkeit zum A-, B-, C- oder D/C-Kader der Bundessportfachverbände von mindestens einjähriger ununterbrochener Dauer (Bescheinigung des zuständigen Bundessportfachverbandes)