Erasmus+ Förderung für ein Auslandsstudium
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres für ein bis zwei Semester an einer europäischen Hochschule studieren, um ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden. Die Aufenthalte werden in allen Erasmus+ Programmländern gefördert. Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach und je Studienzyklus bis max. zwölf Monate gefördert werden.
Vorteile eines Erasmus+ Studiums im Ausland
• Vereinfachtes Bewerbungsverfahren
• Keine Studiengebühren
• Ansprechpersonen an der Gasthochschule
• Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
• Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
• Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
• Sonderzuschüsse für Studierende mit Kind(ern), Behinderung (ab GdB 20), chronischer Krankheit*
• Sonderzuschüsse für Studierende, die Erstakademiker oder erwerbstätig sind*
* Wir informieren gern zu den detaillierten Förderbedingungen (outgoing@htwk-leipzig.de).
Neue Formen eines Erasmus+ Auslandssemester als virtuelle oder "blended mobility"
Im Rahmen der Entwicklungen durch die früheren Corona-bedingten Einschränkungen, wurden virtuelle und "blended mobility"-Formate von vielen Hochschulen weltweit entwickelt .Diese werden auch oftmals weiter angeboten.
Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Zielländern. In den Projektjahren 2022 und 2023 gelten für Studienaufenthalte (SMS) europaweit folgende Förderhöhen in drei Ländergruppen:
Ländergruppe 1 (monatlich 600 Euro):
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe 2 (monatlich 540 Euro):
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3 (monatlich 490 Euro):
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
Die Mindestförderdauer liegt bei 60 Tagen. Zero Grant Förderung ist möglich. Genauere Informationen erteilt jederzeit gern das Dezernat Studienangelegenheiten.
Auswahlkriterien im Bewerbungsverfahren
Die Bewerberauswahl an den Fakultäten zur Förderung von Auslandsstudienaufenthalten über das Erasmus+ Programm erfolgt leistungsorientiert, unter Vorgabe qualitativer Bewertungsmaßstäbe. Die Hauptauswahlkriterien sind: Leistungen, Sprachkenntnisse und Motivation. In Zweifelsfällen können die Fakultäten weitere Auswahlkriterien als Entscheidungsgrundlage heranziehen.
Erasmus+ Charta für Studierende
Die Rechte und Pflichten aller geförderten Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus+ Charta für Studierende zusammengefasst, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthaltes vom Akademischen Auslandsamt ausgehändigt wird.
Online-Sprachtests und Sprachenförderung
Online-Sprachtests
Alle Studierenden, die über Erasmus+ gefördert für ein Studium ins Ausland gehen, müssen vor Beginn ihres Auslandsaufenthaltes verpflichtend einen Online-Sprachtest (OLS) in der Arbeitssprache absolvieren. Der Sprachtest dient als Einstufungstest zur Dokumentation des aktuellen Sprachstandes. Er ist kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm und gilt nicht für Muttersprachler.
Zum Ende des Auslandsaufenthaltes können alle geförderten Studierenden einen weiteren Online-Sprachtest absolvieren, um den Erhalt von miteinander vergleichbaren Ergebnissen und die Erfassung von ggf. erzielten Fortschritten beim Spracherwerb festzustellen. Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung von individuellen Sprachkompetenzen ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Der OLS-Sprachtest zu Beginn und zum Ende des Auslandsaufenthaltes ist Bestandteil der zwischen den Studierenden und der HTWK Leipzig geschlossenen Fördervereinbarung.
Sprachenförderung
Studierende, die im Rahmen ihres Erasmus+ Aufenthaltes im OLS-Sprachenportal der EU registriert sind, erhalten automatisch Zugang zur kostenfreien Teilnahme an Online-Sprachkursen in der Arbeits- oder Landessprache.
Sonderförderung
Soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit sind Leitthemen der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Durch den Abbau potenzieller Hürden sollen die Zugangsbedingungen für Menschen mit geringeren Chancen (fewer opportunities) verbessert und ein gleichberechtigter Zugang geschaffen werden. Ab dem Erasmus+ Projekt 2022 können Studierende mit Kind(ern), Studierende mit Behinderung (ab GdB 20) oder chronischer Krankheit sowie Erstakademikerinnen und Erstakademiker und erwerbstätige Studierende einen zusätzlichen finanziellen Zuschuss (Top up fewer opportunities) erhalten. Nähere Informationen erteilt jederzeit gern das Dezernat Studienangelegenheiten.
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen bietet die European Agency for Development in Special Needs Education unter www.european-agency.org.
Informationen und Erfahrungsberichte für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt mit Kind bzw. Kindern planen, finden Sie auch unter www.auslandsstudium-mit-kind.de.
Berichtspflicht
Alle Studierenden, die über Erasmus+ gefördert ein Auslandsstudium absolviert haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Mobilitätsmaßnahme einen Online-Erfahrungsbericht über das beneficiary Module (ehemals Mobility Tool+) der Europäischen Kommission zu erstellen und im Dezernat Studienangelegenheiten abschließende Unterlagen einzureichen.