Angaben zu einem geleisteten Dienst
Als Dienst gilt:
- eine Wehrdienstpflicht oder eine solche Dienstpflicht oder entsprechende Dienstleistung auf Zeit bis zur Dauer von drei Jahren
- ein freiwilliger Wehrdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, ein internationaler Jugendfreiwilligendienst, ein europäischer Freiwilligendienst, ein Bundesfreiwilligendienst, ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer sowie die Dienste »Weltwärts« und »Kulturweit«
Die Dienstzeitbescheinigung bzw. eine vorläufige Dienstzeitbescheinigung ist als Nachweis beizufügen.
- Betreuung oder Pflege eines leiblichen Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren
Entsprechende Nachweise wie ärztliches Attest, Geburtsurkunde, Nachweis über Inanspruchnahme von Mutterschaftsund/oder Erziehungsurlaub sind beizufügen.
Sofern Sie vor maximal 2 Jahren eine Zulassung von der HTWK Leipzig erhalten haben und Ihr Studium wegen Ableistung eines Dienstes nicht aufnehmen konnten, haben Sie Anspruch auf erneute, bevorzugte Zulassung. Dies heißt, Sie können Ihr Studium nach Ableistung des Dienstes in dem Studiengang aufnehmen, in dem Sie zugelassen wurden. Bitte bewerben Sie sich erneut online, tragen Sie den Anspruch auf bevorzugte Zulassung in das Online-Formular ein und laden Sie im Bewerbungsportal
Ihren Zulassungsbescheid und den Nachweis über die Ableistung des Dienstes hoch.