Externat
Wer sich in Berufspraxis, im Rahmen der Weiterbildung oder durch autodidaktische Studien ein den Studien- und Prüfungsordnungen entsprechendes Wissen angeeignet hat, kann den berufsqualifizierenden Abschluss im externen Verfahren erwerben. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Vorsitz des jeweiligen Prüfungsausschusses wird empfohlen.
Der Antrag auf Eröffnung eines Externats (PDF-Format) ist bis zum 15. Juli für das nachfolgende Wintersemester bzw. bis zum 15. Januar für das nachfolgende Sommersemester im Dezernat Studienangelegenheiten einzureichen.
Über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung sowie über das Prüfungsverfahren und über die zu erbringenden Leistungsnachweise, die den Anforderungen der Prüfungsordnung entsprechen müssen, entscheidet der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienganges.