Erasmus+ Förderung für Lehre, Fort- und Weiterbildung im Ausland
Lehrende und Mitarbeitende können im Rahmen ihrer Tätigkeit an der HTWK Leipzig über Erasmus+ gefördert ins Ausland gehen (Outgoing). Das Erasmus+ Programm bietet finanzielle Unterstützung für Gastdozenturen sowie Aufenthalte zur Fort- und Weiterbildung an Hochschulen und anderen Einrichtungen in Europa.
Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann über Erasmus+ gefördert zu Lehrzwecken an die HTWK Leipzig eingeladen werden (Incoming).
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes zur Lehre bzw. Fort- und Weiterbildung
• Förderung der Internationalisierung
• Fachlicher Austausch und Entwicklung neuer Perspektiven der Zusammenarbeit
• Aufenthalt auf der Basis eines zuvor abgestimmten Programms (Mobility Agreement)
• Stärkung der eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten
• Entwicklung und Ausbau von Netzwerken
Überblick: Personalmobilität zum Zweck der Lehre (STA)
Erasmus+ fördert Gastlehraufenthalte an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastlehrende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Erasmus+ Lehraufenthalte dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten), das Lehrpensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthaltswoche bzw. je angefangene Woche. Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrpensum auf vier Stunden je Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- Professorenschaft und Lehrende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Lehrende ohne Dotierung
- Lehrbeauftrage
- Emeritierte Professorenschaft und Lehrende im Ruhestand
- Promovierende
- Wissenschaftliche Mitarbeitende
- Beschäftigte von ausländischen Unternehmen und anderen Organisationen
Überblick: Personalmobilität zum Zweck der Fort- und Weiterbildung (STT)
Diese Programmlinie des Erasmus+ Programms fördert die Internationalisierung der Hochschule auf allen Ebenen: "Vom Auszubildenden, dem Hausmeister, über die Verwaltungsmitarbeiterin, bis hin zum Rektor" können alle Hochschulangehörigen über Erasmus+ von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im europäischen Ausland profitieren.
Die Auslandsaufenthalte dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten).
In dieser Förderlinie kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.
Beispiele:
- Hochschulleitung
- Fakultäten
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Finanzen
- Akademisches Auslandsamt
- Studierendenberatung
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Marketing
- Technologie & Transfer
Weiterbildungsformate
Beispiele:
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Internationaler Woche
- Teilnahme an Sprachkursen
Finanzielle Förderung
Die Erasmus+ Finanzmittel (Mobilität von Einzelpersonen - KA131) werden jährlich vom Akademischen Auslandsamt über den DAAD bei der EU beantragt. Die bewilligten Fördermittel werden zentral im Akademischen Auslandsamt (STA/STT - Personalmobilität) und im Dezernat Studienangelegenheiten (SMS - Studierendenmobilität) verwaltet und bewirtschaftet.
Die Auszahlung der finanziellen Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von HTWK-Beschäftigten zum Zweck der Lehre oder Fort- und Weiterbildung erfolgt gemäß SächsRKG. Die Teilnehmenden erhalten eine Erasmus+ Fördervereinbarung und als Vorfinanzierung einen Abschlag (80% der zu erwartenden Fahrt- und Aufenthaltskosten), der mit dem Dienstreiseantrag beantragt wird.
Beantragung einer Erasmus+ Förderung
Die Beantragung von Erasmus+ Finanzmitteln für Auslandsvorhaben von Lehrenden und Mitarbeitenden ist jederzeit möglich und erfolgt formlos per E-Mail direkt beim Akademischen Auslandsamt. Die Förderung sollte frühzeitig, mindestens jedoch mit einem zeitlichen Vorlauf von zwei Monaten beantragt werden.
Berichtspflicht
Alle Beschäftigten, die über Erasmus+ gefördert zum Zweck der Lehre oder Fort- und Weiterbildung im Ausland waren, sind verpflichtet, nach Abschluss der Mobilitätsmaßnahme einen Online-Erfahrungsbericht über das Berichtstool der Europäischen Kommission einzureichen.