Erasmus+ Förderung für ein Auslandspraktikum
Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert. Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, die EU-Programme verwalten.
Kontakt für interessierte Studierende ist das LEONARDO-BÜRO SACHSEN.
Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland
• Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
• EU-Praktikumsvereinbarung zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
• Begleitung während des Praktikums durch je eine Ansprechperson an der Heimathochschule und im Unternehmen
• akademische Anerkennung des Praktikums
• Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
• Sonderzuschüsse für Studierende mit Kind(ern), Behinderung (ab GdB 20), chronischer Krankheit*
• Sonderzuschüsse für Studierende, die Erstakademiker oder erwerbstätig sind*
* Weitere Informationen zu den detaillierten Förderbedingungen erhalten Sie beim LEONARDO-BÜRO SACHSEN.
Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Zielländern. Für das Erasmus+ Projektjahr 2024/2025 gelten für Praktikumsaufenthalte (SMP) europaweit folgende Förderhöhen in drei Ländergruppen:
Ländergruppe 1 (monatlich 750 Euro):
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Ländergruppe 2 (monatlich 690 Euro):
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Ländergruppe 3 (monatlich 690 Euro):
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Die Förderung wird für maximal 120 Tage je Auslandspraktikum vergeben. Längere Praktika sind möglich. Wie beim Auslandsstudium gibt es auch für Auslandspraktika finanzielle Zuschüsse für besondere Bedarfe (Top up). Genauere Informationen erteilt jederzeit gern das LEONARDO-BÜRO SACHSEN.
Auswahlkriterien im Bewerbungsverfahren
Die Bewerberauswahl im Leonardo-Büro Sachsen erfolgt durch Prüfung formaler Kriterien. Die Auswahlkriterien sind:
- Vollständigkeit der Unterlagen
- Status des Bewerbers zum Zeitpunkt der Bewerbung (Bewerber muss immatrikuliert sein)
- Förderfähigkeit des Studierenden (Ausschöpfung des Erasmus+ Förderkontingents, max. 12 Monate)
- Förderfähigkeit der Einrichtung
- Art des Praktikums (nur Vollzeitpraktika werden gefördert)
- Qualität des Praktikums (Bezug zum Studium, Niveau der auszuübenden Tätigkeiten)
Erasmus+ Charta für Studierende
Die Rechte und Pflichten aller geförderten Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus+ Charta für Studierende zusammengefasst, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthaltes vom Leonardo-Büro Sachsen ausgehändigt wird.
Online-Sprachtests und Sprachenförderung
Über die EU Academy haben alle Erasmus+ Praktikanten die Möglichkeit Ihre Sprachkenntnisse in der Arbeits- und Landessprache gezielt zu fördern und zu verbessern. Nutzen Sie dieses kostenfreie Angebot der EU! Eine entsprechende Anleitung zum OnlineLanguageSupport finden Sie hier. Sie müssen den Login in der EU Academy selbstständig anlegen. Wir empfehlen Ihnen, die Möglichkeit der sprachlichen Unterstützung und Vorbereitung über die EU-Online-Sprachkurse zu nutzen, damit Sie gut vorbereitet in Ihren Auslandsaufenthalt starten können!
Sonderförderung
Soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit sind Leitthemen der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Durch den Abbau potenzieller Hürden sollen die Zugangsbedingungen für Menschen mit geringeren Chancen (fewer opportunities) verbessert und ein gleichberechtigter Zugang geschaffen werden. Ab dem Erasmus+ Projekt 2022 können Studierende mit Kind(ern), Studierende mit Behinderung (ab GdB 20) oder chronischer Krankheit sowie Erstakademikerinnen und Erstakademiker und erwerbstätige Studierende einen zusätzlichen finanziellen Zuschuss (Top up fewer opportunities) erhalten. Nähere Informationen erteilt jederzeit gern das Leonardo-Büro Sachsen.
Berichtspflicht
Alle Studierenden, die über Erasmus+ gefördert ein Auslandspraktikum absolviert haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Mobilitätsmaßnahme einen Online-Erfahrungsbericht über das Beneficiary Module (ehemals Mobility Tool+) der Europäischen Kommission einzureichen.