Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen - Architektur Master
1. Die Teilnahme am Auswahlverfahren setzt grundsätzlich einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Architektur voraus. Die Studienplatzvergabe erfolgt lediglich an Bewerberinnen und Bewerber mit festgestellter künstlerisch-wissenschaftlicher Befähigung.
2. Die Feststellung der künstlerisch-wissenschaftlichen Befähigung erfolgt durch die Eignungsfeststellungskommission für den Masterstudiengang Architektur auf Grundlage der Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Architektur in der jeweils gültigen Fassung.
3. Die Rangfolge der Auswahl unter den nach Ziffer 2 geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern bemisst sich nach der Summe aus der Note des für die Zulassung maßgeblichen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit dem Faktor 0,6 und der Note der Eignungsfeststellungsprüfung mit dem Faktor 0,4.
Die Eignungsfeststellung besteht aus einer digital einzureichenden Arbeitsmappe (www.htwk-leipzig.de/eignungstest). Die Einreichung der Arbeitsmappe erfolgt bis 15.06.