Höheres Fachsemester - Quereinstieg
Einen „Quereinstieg“ in ein höheres Fachsemester können Sie zum Winter- und Sommersemester beantragen, sofern Sie:
- im gleichen Studiengang eingeschrieben sind oder waren und in diesem Studiengang den Prüfungsanspruch nicht verloren haben.
- Studien- und Prüfungsleistungen nachweisen, die der Prüfungsausschuss des neu gewählten Studiengangs als gleichwertig anerkennt.
Eine weitere Voraussetzung für die Zulassung in ein höheres Fachsemester ist, dass im gewählten Studiengang Studienplätze wieder frei sind.
Für die Bewerbung nutzen Sie bitte das Online-Bewerbungsverfahren - welches im Bewerbungszeitraum entsprechend freigeschaltet wird.
Bitte überprüfen Sie vor Registrierung und Bewerbung mögliche anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen und nutzen Sie zur Überprüfung die Modulbeschreibungen in den Studien- und Prüfungsordnungen.
Für eine Bewerbung zu einem höheren Fachsemester benötigen Sie pro Semester 25 bis 30 ECTS anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen. Liegen diese Leistungen noch nicht bis zum Bewerbungsende vor, reichen Sie die Prüfungsanmeldungen für das laufende Semester mit ein. Diese werden bei der fachlichen Überprüfung mit einbezogen und müssen bei Zulassung und Einschreibung im endgültigen Notenspiegel nachgewiesen werden
Sommersemester: 01.12. - 15.01. (Ausschlussfrist) | |
Wintersemester: 01.05. - 15.07. (Ausschlussfrist) |
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Wie geht's weiter?
Bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester erhalten Sie
- bis Ende August bei einer Bewerbung für das Wintersemester und
- bis Ende Februar bei einer Bewerbung für das Sommersemester
von uns einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.