Hinweise zu Studiengebühren
Grundsätzlich erhebt die HTWK Leipzig keine Studiengebühren. Hinweise zum Semesterbeitrag finden Sie hier.
Ausnahmen gelten wie folgte für die Aufnahme eines Zweitstudiums und im Falle von Langzeitstudiengebühren bei überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester.
Zweitstudiengebühren
Für ein Studium, das zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses ist, können von dieser Person Gebühren erhoben werden, wenn diese bereits über einen Master-, Diplom- oder Magistergrad oder den Abschluss in einem Studiengang mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung verfügt (bisheriges Studium). In diesem Fall soll die Gebühr erhoben werden, soweit die Gesamtstudiendauer des Studiums die Regelstudienzeit des bisherigen Studiums um 6 Semester überschreitet (§13 Absatz 4 SächsHSG). Die Gebühr wird auf Grund eines Gebührenbescheides erhoben, sie beträgt 400,00 EUR pro Semester und kann auf Antrag teilweise oder ganz erlassen werden, wenn eine besondere soziale Härte nachgewiesen wird.
Langzeitstudiengebühren
Sofern die in der Prüfungsordnung festgesetzte Regelstudienzeit in einem Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder zu einem ersten Hochschulabschluss mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung führt oder ein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses ist, um mehr als 4 Semester überschritten wird, wird für jedes weitere Semester eine Gebühr von 500,00 EUR bei der Rückmeldung erhoben (§ 13 Absatz 2 SächsHSG). Die Gebühr wird auf Grund eines Gebührenbescheides erhoben.