Studium ohne Abitur - Bewerbung für beruflich Qualifizierte
Auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ist ein Studium nach Paragraph 18 des sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) mit nachfolgend aufgeführten Abschlüssen möglich.
Berufliche Aufstiegsqualifizierung
- Meisterinnen und Meisterprüfung gemäß SächsHSG § 18 Abs. 3 Nr. 1
- Fortbildungsabschluss gemäß SächsHSG § 18 Abs. 3 Nr. 2
- staatliches Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst gemäß SächsHSG § 18 Abs. 3 Nr. 3
- Abschluss von Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen gemäß SächsHSG § 18 Abs. 3 Nr. 4
- Abschluss aufgrund einer vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe gemäß SächsHSG § 18 Abs. 3 Nr. 5
Für ein Studium an der HTWK Leipzig müssen Sie
- ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit uns wahrnehmen,
- sich regulär bewerben und
- den Qualifizierungsnachweis A1 (Ausnahme: Meister) einreichen.
Erstausbildung mit Berufserfahrung
Voraussetzungen für die fachgebundene Hochschulreife sind der Abschluss einer mindestens zweijährigen staatlich geregelten Berufsausbildung sowie eine sich daran anschließende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit im erlernten Beruf. (Bitte beachten Sie, dass diese drei Jahre mit Ende der Antragsfrist vollständig erbracht sein müssen).
Für ein Studium an der HTWK Leipzig müssen Sie
- ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit uns wahrnehmen,
- die entsprechende Hochschulzugangsprüfung dieser Hochschule bestehen (Anmeldung jeweils bis 15. Januar),
- sich regulär bewerben und
- den Bewerbungsunterlagen das Zeugnis über die bestandene Hochschulzugangsprüfung beilegen.
Gleichwertige berufliche Fortbildungsabschlüsse
Die Anerkennung setzt voraus, dass die berufliche Fortbildung auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut, eine Aufstiegsfortbildung beinhaltet, mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und in Inhalt und Ausbildungstiefe einer Meisterinnen- bzw. Meisterprüfung entspricht. Gleiches gilt für Fortbildungen, die an staatlichen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien angeboten werden und in Inhalt und Ausbildungstiefe einer Meisterprüfung entsprechen.
Für ein Studium an der HTWK Leipzig müssen Sie
- sich regulär bewerben und
- die Bewerbungsunterlagen und den Qualifizierungsnachweis A2 bis zum 31. Mai einreichen.
Download Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung (PDF)