Voraussetzung für die Zulassung
Für den Zugang zu einem Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie nachzuweisen. Die Hochschule kann in der Studienordnung fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen festlegen.
Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse gelten die Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.
Am Auswahlverfahren nimmt teil, wer sich form- und fristgerecht beworben und die für das Auswahlverfahren erforderlichen Unterlagen in Kopie vorgelegt hat.
Eignungsprüfung Master Architektur
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