Eignungstest Architektur Bachelor
Die Bewerbung für den Bachelorstudiengang Architektur setzt neben dem Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung, z. B. Abitur bzw. Fachhochschulreife (Anerkennung im Freistaat Sachsen), das Bestehen eines Eignungstests voraus. Dazu findet jährlich ein Auswahlverfahren statt. Im Rahmen eines Eignungstests sollen die Teilnehmenden nachweisen, dass Sie über räumliches Vorstellungsvermögen und künstlerisch-gestalterische Kreativität verfügen.
Voraussetzung
Am Eignungstest kann sich beteiligen, wer die Hochschulzugangsberechtigung besitzt oder bis zum Bewerbungsschluss (15. Juli) erwirbt. Das Verfahren gilt auch für Bewerbende mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung.
Durchführung
Diese Eignungsfeststellung besteht aus einer digital einzureichenden Arbeitsmappe zu einem weiter unten auf dieser Seite veröffentlichten Thema. Die Freigabe erfolgt 14 Tage vor Beginn des Abgabezeitraums. Die Einreichung der Arbeitsmappe hat im Zeitraum vom 15. März bis einschließlich 30. April im Bewerbungsjahr an folgende Mailadresse zur erfolgen: architektur-bachelor-eignungstest (at) htwk-leipzig.de. Diese E-Mail-Adresse dient nur der Einreichung der Mappen im oben benannten Zeitraum. Allgemeine Fragen richten Sie bitte an studienberatung (at) htwk-leipzig.de.
Beurteilungskriterien
Die Bewertung der Arbeitsmappe erfolgt anhand folgender, gleichrangiger Beurteilungskriterien:
- künstlerische Qualitäten (Bildaufbau u.a.)
- räumliche Qualitäten (Perspektive, Plastizität u.a.)
- handwerkliche Qualitäten und technische Fertigkeiten
Bewerbungsprozess
Bitte beachten Sie, dass ein bestandener Eignungstest nicht die formelle Bewerbung auf einen Studienplatz darstellt. Bitte bewerben Sie sich regulär vom 1. Mai bis 15. Juli (Ausschlussfrist) unter bewerbung.htwk-leipzig.de und legen Sie der Bewerbung das Ergebnis Ihres Eignungstests bei.
Auswahlverfahren
Die maximale Punktzahl in der Eignungsprüfung Architektur liegt bei 100 Punkten (Bewertung Arbeitsmappe). Der bestandene Eignungstest ist Voraussetzung für die Bewerbung und für die Teilnahme am Auswahlverfahren.
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt zunächst innerhalb der Vorabquoten (z. B. Zweitstudium). Danach werden weitere 30% der Studienplätze an diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die die beste fachliche Eignung (beste Punktzahl des Bewerbungsjahrgangs) erhalten. Anschließend erfolgt die weitere Vergabe über die Note der Hochschulzugangsberechtigung.
Die Gültigkeit der bestandenen Eignungsfeststellung ist auf den nächsten Termin zur Zulassung zum Studium beschränkt.
Sie finden die "Eignungsfeststellungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur" auf der Webseite mit den Rechtsgrundlagen für die Bewerbung.