Erasmus+ Förderung für ein Auslandspraktikum
Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert. Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, die EU-Programme verwalten.
Ansprechpartner für interessierte Studierende ist das Leonardo-Büro Sachsen.
Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland
• Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
• EU-Praktikumsvereinbarung zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
• Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
• akademische Anerkennung des Praktikums
• Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
• Sonderzuschüsse für Studierende mit Kind(ern), Behinderung (ab GdB 20), chronischer Krankheit*
• Sonderzuschüsse für Studierende, die Erstakademiker oder erwerbstätig sind*
* Weitere Informationen zu den detaillierten Förderbedingungen erhalten Sie beim Leonardo-Büro Sachsen.
Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Zielländern. In den Projektjahren 2022 und 2023 gelten für Praktikumsaufenthalte (SMP) europaweit folgende Förderhöhen in drei Ländergruppen:
Ländergruppe 1 (monatlich 750 Euro):
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe 2 (monatlich 690 Euro):
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3 (monatlich 640 Euro):
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
Genauere Informationen erteilt jederzeit gern das Leonardo-Büro Sachsen.
Auswahlkriterien im Bewerbungsverfahren
Die Bewerberauswahl im Leonardo-Büro Sachsen erfolgt durch Prüfung formaler Kriterien. Die Auswahlkriterien sind:
- Vollständigkeit der Unterlagen
- Status des Bewerbers zum Zeitpunkt der Bewerbung (Bewerber muss immatrikuliert sein)
- Förderfähigkeit des Studierenden (Ausschöpfung des Erasmus+ Förderkontingents, max. 12 Monate)
- Förderfähigkeit der Einrichtung
- Art des Praktikums (nur Vollzeitpraktika werden gefördert)
- Qualität des Praktikums (Bezug zum Studium, Niveau der auszuübenden Tätigkeiten)
Erasmus+ Charta für Studierende
Die Rechte und Pflichten aller geförderten Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus+ Charta für Studierende zusammengefasst, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthaltes vom Leonardo-Büro Sachsen ausgehändigt wird.
Online-Sprachtests und Sprachenförderung
Online-Sprachtests
Alle Studierenden, die über Erasmus+ gefördert für ein Praktikum ins Ausland gehen, müssen vor Beginn ihres Auslandsaufenthaltes verpflichtend einen Online-Sprachtest (OLS) in der Arbeitssprache absolvieren. Der Sprachtest dient als Einstufungstest zur Dokumentation des aktuellen Sprachstandes. Er ist kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm und gilt nicht für Muttersprachler.
Zum Ende des Auslandsaufenthaltes können alle geförderten Studierenden einen weiteren Online-Sprachtest absolvieren, um den Erhalt von miteinander vergleichbaren Ergebnissen und die Erfassung von ggf. erzielten Fortschritten beim Spracherwerb festzustellen. Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung von individuellen Sprachkompetenzen ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Der OLS-Sprachtest zu Beginn des Auslandsaufenthaltes ist Bestandteil der zwischen den Studierenden und dem Leonardo-Büro Sachsen geschlossenen Fördervereinbarung.
Sprachenförderung
Studierende, die im Rahmen ihres Erasmus+ Aufenthaltes im OLS-Sprachenportal der EU registriert sind, erhalten automatisch Zugang zur kostenfreien Teilnahme an Online-Sprachkursen in der Arbeits- oder Landessprache.
Sonderförderung
Soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit sind Leitthemen der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Durch den Abbau potenzieller Hürden sollen die Zugangsbedingungen für Menschen mit geringeren Chancen (fewer opportunities) verbessert und ein gleichberechtigter Zugang geschaffen werden. Ab dem Erasmus+ Projekt 2022 können Studierende mit Kind(ern), Studierende mit Behinderung (ab GdB 20) oder chronischer Krankheit sowie Erstakademikerinnen und Erstakademiker und erwerbstätige Studierende einen zusätzlichen finanziellen Zuschuss (Top up fewer opportunities) erhalten. Nähere Informationen erteilt jederzeit gern das Leonardo-Büro Sachsen.
Berichtspflicht
Alle Studierenden, die über Erasmus+ gefördert ein Auslandspraktikum absolviert haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Mobilitätsmaßnahme einen Online-Erfahrungsbericht über das Beneficiary Module (ehemals Mobility Tool+) der Europäischen Kommission einzureichen.