Erasmus+ Förderung für Lehre, Fort- und Weiterbildung im Ausland
Lehrende und Mitarbeitende können im Rahmen ihrer Tätigkeit an der HTWK Leipzig über Erasmus+ gefördert ins Ausland gehen (Outgoing). Das Erasmus+ Programm bietet finanzielle Unterstützung für kurze Gastdozenturen sowie Aufenthalte zur Fort- und Weiterbildung an Hochschulen und anderen Einrichtungen im Ausland.
Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann über Erasmus+ gefördert zu Lehrzwecken an die HTWK Leipzig eingeladen werden (Incoming).
Vorteile einer Erasmus+ Personalmobilität zur Lehre oder Fort- und Weiterbildung:
- Förderung der Internationalisierung an den beteiligten Hochschulen
- Fachlicher Austausch und Entwicklung neuer Perspektiven der Zusammenarbeit
- Aufenthalt auf Basis eines zuvor abgestimmten Mobilitätsprogramms (Mobility Agreement)
- Stärkung der eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten
- Entwicklung und Ausbau von Netzwerken
Überblick: Personalmobilität zur Lehre (STA)
Erasmus+ fördert kurze Gastlehraufenthalte an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastlehrende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Erasmus+ Lehraufenthalte dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten, das Lehrpensum liegt bei mindestens acht Stunden pro Aufenthaltswoche bzw. angefangener Woche. Wird die Lehrtätigkeit mit Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrpensum auf vier Stunden pro Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- Professorenschaft und Lehrende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Lehrende ohne Dotierung
- Lehrbeauftrage
- Emeritierte Professorenschaft und Lehrende im Ruhestand
- Promovierende
- Wissenschaftliche Mitarbeitende
- Beschäftigte von ausländischen Unternehmen und anderen Organisationen
Überblick: Personalmobilität zur Fort- und Weiterbildung (STT)
Diese Programmlinie des Erasmus+ Programms fördert die Internationalisierung der Hochschule auf allen Ebenen: Vom Auszubildenden über die Verwaltungsmitarbeiterin, den Laboringenieur bis hin zum Rektor können alle Hochschulangehörigen über Erasmus+ von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Ausland profitieren.
Förderfähig sind Auslandsaufenthalte zwischen zwei Tagen und zwei Monaten Dauer.
In dieser Förderlinie können Beschäftigte aus allen Hochschulbereichen gefördert werden.
Fort- und Weiterbildungsformate:
- Hospitation
- Job Shadowing
- Teilnahme an Sprachkurs, Training, Workshop, Seminar oder Konferenz (u. b. Bedingungen)
- Teilnahme an Internationaler Woche
Finanzielle Förderung
Die Erasmus+ Fördermittel für Personalmobilität werden einmal jährlich vom Akademischen Auslandsamt bei der Europäischen Kommission beantragt. Im Fall der Bewilligung werden die Fördermittel im Akademischen Auslandsamt verwaltet und nach dem gültigen Sächsischen Reisekostengesetz (SächsRKG) an die Geförderten ausgezahlt.
Beantragung einer Erasmus+ Förderung
Abhängig von der Mittelverfügbarkeit ist die Beantragung von Erasmus+ Finanzmitteln für Auslandsvorhaben von Lehrenden und Mitarbeitenden jederzeit möglich und erfolgt formlos per E-Mail direkt beim Akademischen Auslandsamt. Die Förderung sollte frühzeitig, mindestens jedoch mit einem zeitlichen Vorlauf von zwei Monaten beantragt werden.