Informationen des Rektorats zum Lehr- und Prüfungsbetrieb im Sommersemester
Trotz der aktuellen leichten Verbesserung des Infektionsgeschehens ist noch nicht abzusehen, dass sich die Pandemielage so entwickeln wird, dass in Kürze eine Rückkehr in den „normalen“ Hochschulbetrieb erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund hat das Rektorat die Dekanin und die Dekane, die Leiter und Leiterinnen aller zentralen Einrichtungen und Dezernate der Hochschule sowie Vertreter des Personalrats und der Studierendenschaft für den 12.5. zu einer gemeinsamen Sitzung eingeladen. Die Hochschulleitung konnte mit den Anwesenden einvernehmlich Regelungen zum weiteren Verlauf von Studium und Lehre in diesem Semester festlegen.
Lehre bzw. Studium weiterhin vorwiegend digital
Präsenzveranstaltungen sind bis zum Ende des Semesters auf wenige Ausnahmen zu beschränken. Unter strenger Einhaltung der Hygienevorschriften sind nur solche Lehrveranstaltungen in Präsenz erlaubt, die durch die Art des Kompetenzerwerbs zwingend eine Anwesenheit erfordern. Die Genehmigung solcher Präsenzveranstaltungen mit kleiner Personenzahl erfolgt unter Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben in Eigenverantwortung der Dekanin und der Dekane.
Bei Veranstaltungen in Präsenz ist eine IT-gestützte Kontaktnachverfolgung erforderlich. Zudem dürfen nur Studierende an der Veranstaltung teilnehmen, die den Nachweis eines negativen qualifizierten Corona-Tests vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Dieser Test kann bei einem Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 der Coronavirus-Testverordnung (insb. Testzentren, Arztpraxen) vorgenommen werden. Alternativ kann der Test vor der Veranstaltung unter Kontrolle der/des Lehrenden durchgeführt werden. Für diese Möglichkeit wird den betreffenden Studierenden ein Antigen-Schnelltest für die Eigenanwendung zur Verfügung gestellt.
Die Gebäude bleiben weiterhin geschlossen, das heißt, im Falle einer Präsenzveranstaltung ist den Studierenden durch den Lehrenden der Zugang zu ermöglichen.
Bezüglich der Öffnungszeiten der Bibliothek wird es vorerst keine Änderungen geben.
Prüfungen vorzugsweise digital oder in alternativen Distanzformaten
Prüfungen sollen vorzugsweise digital oder in alternativen Distanzformaten durchgeführt werden (wie in den Ergänzungssatzungen zu den Prüfungsordnungen geregelt). Sollte im Ausnahmefall eine Präsenzprüfung unabdingbar sein, trägt die/der Prüfende die Verantwortung für die Organisation der Prüfung und die Einhaltung der Hygienevorschriften. Für die Umsetzung des Prüfungsbetriebs hat das Prorektorat Bildung die Leitlinien für die Durchführung von Präsenzprüfungen aktualisiert und dabei insbesondere die Vorgaben zur Testpflicht und zur digitalen Kontaktnachverfolgung aufgenommen. Sie finden diese ab kommender Woche auf den Webseiten des Zentralen Prüfungsamtes.
Grundsätzlich ist den Studierenden auch in diesem Semester eine Möglichkeit zur Ablegung von Prüfungen einzuräumen, Prüfungen dürfen demgemäß nicht in das nächste Semester verschoben werden.
Mit diesen Vorgaben möchten die Verantwortlichen wie bisher einerseits zum Schutz aller Hochschulangehörigen beitragen und andererseits für die Studierenden Lösungen anbieten, mittels derer der Studienablauf unter den gegebenen Pandemiebedingungen möglichst wenig verzögert wird.
Die vorgenannten Festlegungen zum Lehr- und Prüfungsbetrieb gelten vorbehaltlich etwaiger rechtlich bedingter Änderungen, insbesondere durch die Sächsische Corona-Schutzverordnung.
Auf der Homepage werden alle Informationen zu den geltenden Hygienevorschriften bereitgestellt und ständig aktualisiert.
Prorektorin Prof. Barbara Mikus: „Ich bedanke mich im Namen des gesamten Rektorats für das Verständnis und die Unterstützung in dieser weiterhin schwierigen Zeit!“
Hygienekonzept der HTWK Leipzig
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