Hygienekonzept gilt bis auf Weiteres auf unbestimmte Zeit, Möglichkeit mobiler Arbeit bis 15.01.2022 verlängert
Die Hochschulleitung hat aufgrund der Pandemielage die entsprechenden Regelungen für die Hochschule erneut aktualisiert.
Auch die Rahmenvorgaben zur mobilen Arbeit wurden angepasst und bis zum 15. Januar 2022 wieder in Kraft gesetzt. Damit reagiert die Hochschulleitung auf die sich zuspitzende Infektionslage und die neue Sächsische Corona-Schutzverordnung.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Mobile Arbeit: Für Beschäftigte mit Bürotätigkeit oder vergleichbaren Tätigkeiten sollen die Fachvorsetzten den Beschäftigten anbieten, diese Tätigkeiten in dermobilen Arbeitauszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Lehr- und Forschungstätigkeiten fallen gemäß sächsischer Corona-Schutzverordnung nicht unter diese Regelung. Die Bedingungen, unter denen die mobile Arbeit erfolgen soll, entnehmen Sie bitte der Rahmenvorgaben zur mobilen Arbeit in der vierten Pandemiewelle (Intranet).
- 3-G/2-G-Regel: Um die Personenanzahl in den Räumlichkeiten zu reduzieren, soll die Online- und Hybridlehre ausgebaut werden. Für Lehrveranstaltungen, Prüfungen sowie für notwendige Gremiensitzungen der akademischen Selbstverwaltung gilt die zwingende Einhaltung der 3-G-Regel. Gremiensitzungen der akademischen Selbstverwaltung sind auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren und wann immer möglich durch Video- oder Telefonkonferenzen zu ersetzen.
Für Externe gilt die zwingende Einhaltung der 2-G-Regel mit Betreten des Hauses. Die Veranstaltungsleitung stellt die Einhaltung der 2-G-Regel sicher.
- Lehre: Das Rektorat möchte die Anpassungen dezentral vornehmen, entsprechend der unterschiedlichen Präsenzbedarfe der jeweiligen Studiengänge und Module. Der Übergang zu einer Mischform aus Präsenz-, Online- und Hybrid-Veranstaltungen wird daher auf Studiengangsebene umgesetzt. Daher entscheiden die Fakultäten (in enger Abstimmung zwischen Dekan, Studiengangs- und Modulverantwortlichen) für ihre Studiengänge welche Veranstaltungen mit allen Teilnehmern in Präsenz fortgesetzt werden müssen, um das Erreichen der Studienziele nicht zu gefährden. Alle übrigen Veranstaltungen sind zeitnah in die Online- oder hybride Lehre zu überführen. Über Ausnahmen von diesen Regelungen entscheiden die Dekane im pflichtgemäßen Ermessen. Bei Aufheben der Überlastungsstufe entscheiden die Dekane im pflichtgemäßen Ermessen, welche Lehrveranstaltungen wieder in Präsenz durchgeführt werden können. Der persönliche Austausch mit den Studierenden soll grundsätzlich ermöglicht werden.
Einzelheiten finden Sie in folgenden Dokumenten:
- Rahmenvorgaben zur mobilen Arbeit bei eingeschränkten Hochschulbetrieb (Intranet)
- Hygienekonzept der HTWK Leipzig
Bitte schauen Sie regelmäßig in die Dokumente und nutzen Sie gern zusätzlich unsere neue HTWK-App, um informiert zu bleiben.
Gern stehen auch die jeweiligen Fachvorgesetzten, das Rektorat oder der Krisenstab für Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier (weiterführende, interne Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus).