Maßnahmen zur Einsparung von Wärme, Energie und Wasser an der HTWK Leipzig
Eine verantwortungsvolle und umsichtige Nutzung von Wärme, Energie und Wasser haben für die HTWK Leipzig in ihrem Engagement für Klimaschutz und Nachhaltigkeit eine hohe Priorität. Angesichts der drohenden Energiekrise, die auch den Hochschulbetrieb in Lehre, Forschung und Administration beeinflussen wird, ergreift die HTWK Leipzig zahlreiche Sofortmaßnahmen zum Energiesparen. Die Energiesparmaßnahmen orientieren sich an der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) der Bundesregierung in Verbindung mit den Empfehlungen der Landesrektorenkonferenz (LRK) und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK). Ziel der Verordnungen und Vereinbarungen und damit aller Energiesparmaßnahmen ist es, die Energieversorgung zu gewährleisten.
Aufgrund des akuten Handlungsbedarfes, der sich aus der Energiekrise ergibt, haben Privatpersonen und Institutionen wie die HTWK Leipzig gleichermaßen die Pflicht und Verantwortung, ihren Beitrag zu einer verantwortungsvollen und umsichtigen Nutzung von Wärme, Energie und Wasser zu leisten. Daher ruft die Hochschulleitung der HTWK Leipzig alle Mitarbeitenden und Studierenden dazu auf, eigenverantwortlich und solidarisch sowie aktiv und bewusst Energie zu sparen. Alle Hochschulmitglieder und Hochschulangehörigen sind angehalten, weitere Potenziale zum Einsparen von Wärme, Energie und Wasser, die über die nachfolgend aufgeführten Basismaßnahmen hinausgehen, auszuschöpfen.
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) der Bundesregierung sieht Einschränkungen bei der Wärmeversorgung (Heizen), bei der Energieversorgung und der Warmwasserbereitstellung vor.
(Stand: 10.11.2022)
Maßnahmen
1. Wärmeversorgung:
- Entsprechend der Verordnung des Bundes ist in den Hochschulgebäuden eine zentrale Absenkung der Raumtemperatur auf ca. 19 Grad vorgesehen. Von dieser Regelung sind Büros, Labore, Hörsäle, Lern- und Seminarräume gleichermaßen betroffen. Soweit möglich, setzen die Fachvorgesetzten die Einhaltung der Regelung eigenverantwortlich in ihren Verantwortungsbereichen um.
- Die Hochschulleitung plant als Beitrag zur Energieeinsparung eine weitestmögliche Absenkung der Temperaturen in der vorlesungsfreien Zeit vom 19.12.2022 bis zum 01.01.2023. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Temperatur in möglichst vielen Räumen und Gebäuden bis auf Frostfreihaltungsniveau abgesenkt werden. Die Beschäftigten können – auch kurzfristig – entscheiden, ob sie für diese Zeit Erholungsurlaub nehmen möchten. In allen übrigen Fällen wird für diese Zeit mobile Arbeit bewilligt, die Begrenzung auf grundsätzlich zwei Tage entfällt für diesen Zeitraum. Die Fachvorgesetzten haben dafür Sorge zu tragen, dass adäquate Arbeitspakete übertragen werden. Im Übrigen gelten die vereinbarten Regelungen zur mobilen Arbeit fort. Mitarbeitende, die von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch machen möchten, haben über die Leiterin/den Leiter der jeweiligen Struktureinheit gesammelt der Kanzlerin den Bedarf rechtzeitig, grundsätzlich bis 12.12.2022 und formlos anzuzeigen, sodass in den benötigten Räumen eine Raumtemperatur von 19 °C gewährleistet werden kann.
- Außerhalb der Öffnungszeiten und am Wochenende erfolgt eine weitergehende Einschränkung der Wärmeversorgung.
- Treppenhäuser, Flure, Foyers, Lager, Technikflächen dürfen nicht beheizt werden, sofern in ihnen keine temperaturempfindlichen Anlagen verbaut bzw. entsprechende Materialien gelagert werden.
- Die raum- und sicherheitsverantwortlichen Personen stellen sicher, dass spezielle Anforderungen an Sicherheit und Forschungsinfrastruktur bei der Umsetzung der Verordnung beachtet werden.
- An der Hochschule ist der Betrieb von zusätzlichen mobilen Heiz- oder Kühlgeräten untersagt.
2. Energieversorgung:
- Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung des Bundes wird die Außenbeleuchtung (Kunst am Bau) des Laborgebäudes Naturwissenschaften (LNW) und des Nieper-Baus (N) sowie die Fassadenbeleuchtung des Lipsius-Baus (LI) abgeschaltet. Die Not- und Sicherheitsbeleuchtung sowie Beleuchtung im Rahmen von Veranstaltungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Die Fachvorgesetzten eruieren mögliche Energieeinsparpotenziale in ihren Verantwortungsbereichen und setzen diese eigenverantwortlich um.
3. Wasserversorgung:
- Boiler, Durchlauferhitzer und zentrale Wassererwärmungsanlagen sind grundsätzlich abgeschaltet. Auch in den Sanitäranlagen ist das Warmwasser zum Waschen der Hände abzustellen.
- Soweit möglich, setzen die Fachvorsetzten die Einhaltung der Regelung eigenverantwortlich in ihren Verantwortungsbereichen um.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Solidarität.
Nur gemeinsam werden wir die Herausforderungen der näheren Zukunft meistern.
Ihr Rektorat
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