Abschluss und Exmatrikulation
Sie haben Ihre Abschlussprüfung bestanden? Herzlichen Glückwunsch! Selbstverständlich erhalten Sie hierüber ein Zeugnis. Die Erstellung und Ausgabe ihrer Abschlussdokumente erfolgt durch das Zentrale Prüfungsamt.
Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft an der HTWK Leipzig. Sie können sich jederzeit auf eigenen Wunsch (Studienabbruch, Hochschulwechsel etc.) exmatrikulieren lassen. Hierfür stellen Sie bitte online im Studienportal einen Antrag auf Exmatrikulation zum gewünschten Datum (eine Abmeldung bei den verschiedenen Stellen der Hochschule wie Bibliothek, Prüfungsamt und Dezernat Technik ist nicht nötig). Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.
Die Exmatrikulation nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt am Ende des Semesters (Winter bzw. Sommer), in dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde, automatisch (zum 31.03. bzw. 30.09.). Sollten Sie bereits vor Semesterende eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigen oder die Exmatrikulation zu einem abweichenden Datum wünschen (bspw. bei Aufnahme einer Vollzeittätigkeit vor Ende des Semesters), dann können Sie den Online-Antrag mit Grund bestandene Abschlussprüfung jederzeit über das Studienportal stellen.
Studierende, die einen Studiengang abschließen bzw. vorzeitig beenden und ohne Unterbrechungssemester einen weiteren/neuen Studiengang an der HTWK aufnehmen, müssen sich nicht exmatrikulieren.
Ein F.A.Q. zur Exmatrikulation finden Sie hier: https://www.studentenwerk-leipzig.de/sites/default/files/22-06_faqs_exmatrikulation_de_web.pdf (Quelle: Studentenwerk Leipzig)
Bei korrekter Abmeldung können Sie nach Bearbeitung Ihres Antrags eine Exmatrikulationsbescheinigung im Studienportal herunterladen. Diese Exmatrikulationsbescheinigung stellt gleichzeitig eine Rentenbescheinigung dar, welche Sie zwingend für die spätere Berechnung Ihrer Rente benötigen. Bitte laden Sie diese Bescheinigung innerhalb von 6 Monaten herunter. Eine nachträgliche Ausstellung ist gebührenpflichtig.
Tipp: Informieren Sie relevante Institutionen (etwa: Krankenkasse, Kindergeldstelle, Agentur für Arbeit, BAföG-Stelle) rechtzeitig über Ihre Exmatrikulation, um unnötige Zahlungen/Rückzahlungen zu vermeiden.
Hinweis: Sie haben sich mit Überweisung des Semesterbeitrags bereits für das kommende Semester rückgemeldet, wollen die HTWK aber nun verlassen? Den Beitragsanteil für den StuRa erstatten wir ihnen automatisch zurück. Die Erstattung des restlichen Beitrags können Sie unter Vorlage ihrer Exmatrikulationsbescheinigung direkt beim Studentenwerk Leipzig beantragen.
https://www.studentenwerk-leipzig.de/semesterbeitragsbefreiung-und-rueckzahlung/