Anerkennung ausländischer Studienleistungen
Wer für ein oder zwei Semester zum Studium ins Ausland geht oder z. B. eine Summer School absolviert, kann die dort erbrachten Leistungen nach Rückkehr an die HTWK Leipzig anerkennen lassen, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen. Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen und die Klärung aller damit verbundenen Fragen erfolgt an der Fakultät. Erste Ansprechpersonen hierfür sind die Koordinatoren für internationale Beziehungen der Fakultäten.
Learning Agreement
Am besten vorbereitet hinsichtlich der späteren Anerkennung ist man mit der Erstellung eines Learning Agreements. Im Rahmen des Erasmus+ Programms ist ein Learning Agreement Pflicht und die Erstellung und Bearbeitung des Learning Agreements erfolgt für nominierte Studierende im Mobility-Online Portal. Nur im Ausnahmefall werden für Erasmus+ Studierende noch Learning Agreements in Formularform verwendet.
Das Learning Agreement begleitet durch den gesamten Auslandsaufenthalt und besteht üblicherweise aus drei Teilen: Im Learning Agreement – Before the Mobility wird durch Eintragen des im Ausland beabsichtigten Studienprogramms und der HTWK-Module, die durch das Studienprogramm ersetzt werden sollen, die spätere Anerkennung bereits Im Rahmen der Bewerbung an der Gasthochschule vorbereitet. Die inhaltliche Prüfung einer späteren Anerkennung erfolgt über einen Modulvergleich, in dem wesentliche Informationen der Kurse gegenübergestellt werden. Ändert sich das beabsichtigte Studienprogramm an der Gasthochschule während des Aufenthaltes im Ausland, hilft das Learning Agreement – During the Mobility, in dem Änderungen zum ursprünglich beabsichtigten Studienprogramm eingetragen und vereinbart werden. Das Learning Agreement – After the Mobility fasst die tatsächlich im Ausland erbrachten Leistungen am Ende des Aufenthaltes zusammen und bestätigt die Anerkennung der Leistungen nach Rückkehr an die HTWK Leipzig. Es wird oft in Kombination mit dem Transcript of Records der Gasthochschule verwendet.
Anerkennungsverfahren
Wichtige Hinweise zu den üblichen Anerkennungsverfahren finden Sie im Leitfaden: Der Weg zur Anerkennung. Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt auf Antrag an der Fakultät, dem meist der Modulvergleichs, das vereinbarte Learning Agreement sowie das Transcript of Records der Gasthochschule beizufügen sind. Je nach Fakultät entscheiden dann die Koordinatoren für internationale Beziehungen in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Prüfungsausschuss der Fakultät über die Anerkennung der Leistungen und fasst die Beurteilungsergebnisse in einem Bewertungsbogen (für fakultätsinternen Gebrauch) zusammen.