Home-Office-Regelung wird verlängert, Mund-Nase-Bedeckung nur im Ausnahmefall abzunehmen
Die an der Hochschule geltenden Regelungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie wurden am 1. Dezember 2020 durch das Rektorat angepasst.
Wesentliche Änderungen:
Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Demnach darf nur noch am direkten Arbeitsplatz auf die Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden, und auch nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
Außerdem wird die Homeoffice-Regelung zunächst bis zum 17. Januar 2021 fortgesetzt.
Alle Informationen finden Sie im Hygienekonzept der HTWK Leipzig bzw. hier (weiterführende, interne Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus).