Am Mittwoch, den 21.07.2021 fand eine studentisch einberufene Sitzung des Senates an der HTWK Leipzig statt. Thema waren vier Anträge der studentischen Mitglieder des Senates. Hauptsächlich ging es um unterstützende Regelungen im kommenden Wintersemester.
Nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Senates der HTWK Leipzig ist es möglich, eine Sondersitzung des Senates einzuberufen, wenn eine komplette Mitgliedergruppe dies beantragt. Unsere studentischen Senator*innen haben von dieser Regelung Gebrauch gemacht, um die Bestimmungen für das kommende Wintersemester rechtzeitig hochschulweit festlegen zu können – die nächste reguläre Sitzung des Senates würde erst Ende September stattfinden.
Welche Anträge wurden behandelt?
Vier Anträge haben unsere Interessenvertreter*innen im höchsten Gremium der Hochschule eingereicht. Ihr könnt sie in ihrer ursprünglich gestellten Form in der Downloadbox nachlesen. Alle beschlossenen Antragstexte findet Ihr entweder in den Anträgen selbst oder bei Änderungen jeweils zugeordnet im Text.
Antrag auf Vereinheitlichung der Gremienzeit
Da die Zeit für Sitzungen der akademischen Gremien an der Hochschule nicht überall gleichzeitig und fest eingeplant ist, beeinträchtigt dies Studierende und Lehrende an der Teilnahme von fakultätsübergreifenden Gremiensitzungen, Arbeitskreisen und Ausschüssen. Besonders der StuRa als Gremium mit Vertreter*innen aus allen Fachschaftsräten leidet unter dieser Problematik: Termine, die mit den Lehrveranstaltungen an allen Fakultäten vereinbar sind und nicht bis tief in die Nacht andauern, sind im Grunde nicht umsetzbar. Daher wurde auf Initiative des StudierendenRates ein Antrag auf Vereinheitlichung der Gremienzeit gestellt. Das bedeutet, dass für diese Zeit keine Lehrveranstaltungen an der Hochschule geplant werden – womit auch allen Studierenden ein vorlesungsfreier Nachmittag in der Woche mit Zeit für beispielsweise Gruppenarbeiten oder Selbststudium ermöglicht wird. Der Antrag wurde in der letzten Sitzung des Senates behandelt und nach ausführlicher Diskussion wegen mangelndem Konsens vertagt. Damit die Zeit jedoch bereits für die Stunden- und Raumplanung im nächsten Semester berücksichtigt werden kann, galt es, möglichst früh einen neuen Termin für die Beschlussfassung zu finden. Nach erneutem ausgiebigen Meinungsaustausch wurde deutlich, dass einige Senator*innen sich durch den ursprünglichen Antrag zu sehr eingeschränkt fühlten. Folglich wurde der Antragstext entschärft, ist aber auch in der geänderten Form ein Bekenntnis des Senates zur Bedeutung von hochschulweit einheitlichen Gremienzeiten und somit als Erfolg zu bewerten.
Der Senat möge beschließen, dass zukünftig mittwochs in geraden Wochen ab 13:45 Uhr und in ungeraden Wochen ab 17:30 Uhr in der Regel hochschulweit eine lehrveranstaltungsfreie Zeit vereinheitlicht wird. Ausgenommen von der Regelung in Satz 1 sind die Veranstaltungen des Studium Generale. Alle Mitglieder sind entsprechend zu informieren.
Antrag auf Weiterführung der Freiversuchsregelung für einen Übergang in den Normalbetrieb
Auch war es den Studis im Senat ein wichtiges Anliegen, dass die Ausnahmeregelungen für das Wintersemester zeitnah beschlossen werden, damit dieses für uns Studierende planbar wird. Ungeachtet dessen, ob ein Präsenzbetrieb im Wintersemester möglich sein wird oder nicht, ist es bedeutsam, dass die hochschulweite Freiversuchsregelung auch im nächsten Wintersemester zur Reduzierung der studentischen Belastung umgesetzt wird.
Die Krisensituation für die Studierenden ist noch nicht vorbei – es bestehen weiterhin gesundheitliche Risiken sowie psychische Belastungen bei erhöhter Arbeitslast. Durch die Vielzahl an aufgeschobenen und angestauten Prüfungen ist der Druck, der nun auf den Studierenden lastet, weiterhin immens hoch. Nach langer Argumentation der studentischen Senator*innen hat der Senat auch diesen Antrag erneut für das kommende Wintersemester genehmigt.
Der Senat möge beschließen, dass im Wintersemester 2021/22 einer Studierenden oder einem Studierenden die Wiederholung von in diesem Semester angemeldeten und nicht bestandenen Prüfungsleistungen zu gestatten (Freiversuch) ist. Es bedarf keines Antrages. Die Annullierung des Prüfungsergebnisses und des Prüfungsversuchs erfolgt von Amts wegen sofern die Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet wurde. Der Studierende kann die Prüfungsleistung im selben Prüfungsversuch erneut ablegen. Für Bachelor- oder Masterarbeiten oder wenn eine Prüfungsleistung aufgrund einer Täuschung nicht bestanden ist, ist die Anwendung der Freiversuchsregelung nicht zulässig.
Antrag auf Empfehlung einer Weiterführung der coronabedingten Ergänzungsordnungen zu den Studien- und Prüfungsordnungen
Neben der Freiversuchsregelung wurden in den letzten Semestern für alle Studiengänge Ergänzungsordnungen zu den Studien- und Prüfungsordnungen erlassen. Damit auch diese für das kommende Wintersemester wieder gelten können und so beispielsweise Fristaufschübe, alternative Prüfungsformate oder auch die Regelungen für einen etwaigen Online- oder Hybridbetrieb gelten, wollten die studentischen Senator*innen eine Rahmenergänzungsordnung – die gleichberechtigt in allen Fakultäten gelten soll – erlassen. Da jedoch für diese Ergänzungsordnungen die einzelnen Studienkommissionen entscheiden müssen, sprachen wir uns für eine Empfehlung dieser Ordnung hochschulweit durch den Senat aus. Auch dieser Antrag wurde im Senat beschlossen.
Diversität stärken - Beflaggung zum Christopher Street Day
Der letzte Antrag der studentischen Senator*innen ist unserer Meinung nach eine “fakultätsübergreifende Grundsatzentscheidung”, laut Rektor jedoch nicht im Aufgabenbereich des Senates verortet und wurde somit ohne Diskussion zurückgewiesen. Eine ausführliche Mitteilung zu diesem Thema mit aktuellem Bezug wird jedoch noch folgen.