Das Studentenwerk Leipzig / Amt für Ausbildungsförderung informiert zu den wichtigsten Änderungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), die aufgrund der Corona-Pandemie ergangen sind:
„In den letzten zwei Wochen wurden vom BMBF zum BAföG diverse Sonderregelungen erlassen, damit Studierenden keine Nachteile durch die Pandemie entstehen. Hierunter zählt zum Beispiel die Berücksichtigung einer pandemiebedingten Verzögerung der Ausbildung, weil Prüfungen nicht wie geplant stattfinden können, bzw. Kolloquien und Laboreinsätze ausfallen müssen.
Sollte sich hierdurch das Studium für die geförderten Studierenden verlängern, können diese mit entsprechender Bescheinigung Ihrer Hochschule auch über die Förderungsdauer hinaus Förderungsleistungen erhalten. Studierende sollten sich in diesem Fall an uns [Anm.: Studentenwerk Leipzig / Amt für Ausbildungsförderung] wenden. Wir prüfen in der Regel, ob die Verzögerung ausschließlich aufgrund der Pandemie entstanden ist und können dann ggf. die Studierenden länger fördern.
Darüber hinaus wurde klargestellt, dass die Verschiebung des Vorlesungsbeginns des SS 2020 auf frühestens Mai (und vermutlich auch des WS 2020/21 auf November) sich weder für Erstsemester noch die fortgeschrittenen Semester förderungsrechtlich negativ auswirkend soll. Obwohl also das Semester mit der vorlesungsfreien Zeit beginnt, haben Studierende jetzt im Rahmen der Pandemie auch für diese Zeit einen Anspruch auf Ausbildungsförderung.“
Weitere Infos vom Studentenwerk:
https://www.studentenwerk-leipzig.de/news/faqs-zum-thema-corona-studium