Nach langem Schweigen hat die HTWK Leipzig nun beschlossen, eine vom StuRa lange geforderte Regelung für Prüfungsfreiversuche einzuführen. Jedoch blieb eine offizielle Bekanntgabe bislang aus.
Bereits Anfang Juli 2020 hat der StudierendenRat einen Forderungskatalog zum Umgang mit der Corona-Krise erstellt, welcher jedoch von der Hochschulleitung weitestgehend unbeachtet blieb. Neben Regelungen für die Umsetzung digitaler Lehre und der Verlängerung von Abgabefristen, war eine der Hauptforderungen die Einführung einer Freiversuchsregelung. Während andere Hochschulen, wie die Universität Leipzig, schnell auf die veränderte Situation reagierten und Freiversuche für ihre Studierenden einführten, blieben diese an der HTWK Leipzig aber lange aus.
Dabei verbessern Freiversuche die kritische Situation der Studierendenschaft ungemein. Infolge einer solchen Regelung werden Studierende zum einen entlastet, da das Online-Semester den Anteil des Selbststudiums erheblich erhöht und Lehrinhalte sich mehr oder weniger alleine angeeignet werden müssen. Zum anderen mindern Freiversuche den Prüfungsdruck in den neuen Formaten und der allgemein strapaziösen Situation. „Die Regelung nimmt uns vor allem die Angst vor Exmatrikulationen und dem Durchfallen. So entscheidet man sich viel eher, eine Prüfung mitzuschreiben, wo man sich später eventuell über ein gutes Ergebnis freuen kann, als sich von vornherein abzumelden“, reflektiert Lea Kunz, Referentin für Lehre und Studium des StuRa.
Statt zügige und einheitliche Entscheidungen für die ganze Hochschule zu finden, gab der Rektor, Prof. Mietzner, die Verantwortung an die einzelnen Studienkommissionen ab. Die Studierendenvertretung setzte sich für die Aufnahme der Freiversuchsregelungen in den einzelnen Fakultäten teils erfolgreich ein. Die Regelung wurde dadurch in einigen Studiengängen beschlossen, in anderen jedoch nicht. „Daraus resultierte ein großer Flickenteppich, der zu einer erheblichen Ungleichbehandlung der Studierenden unserer Hochschule führte. Um dies zu umgehen, wurde zur Freude von uns Studis im Senat doch noch ein Antrag auf eine hochschulweite Freiversuchsregelung gestellt und im Dezember 2020 genehmigt.” berichtet Sabine Giese, Senatorin und Sprecherin des StuRa. Obwohl der Beschluss nun schon länger bewilligt ist, gab es dazu keine eigenen Informationen oder Erklärungen der Hochschule, weshalb einige Studierende von der neuen Regelung noch nichts erfahren haben. Bislang wurde die Nachricht nur vom StuRa - und vereinzelt durch die Fakultäten - über weitere Informationskanäle verbreitet.
Ein zusätzlicher Kritikpunkt des StuRa ist, dass die studentische Selbstverwaltung nicht in der Ausarbeitung der Regelung beteiligt wurde, weshalb diese nicht ganz den Erwartungen der Studierendenschaft entspricht. „Dass Studierende zur Prüfung anwesend sein müssen, um Freiversuche in Anspruch nehmen zu können, ist eine unnötige Hürde. Diese kann weiterhin für einige Studierende die Exmatrikulation in diesem bereits dritten ungewissen Semester bedeuten. Trotzdem freuen wir uns natürlich sehr, diese Forderung erreicht zu haben. Jetzt können wir uns auf weitere Punkte in unserem Forderungskatalog fokussieren, wie die Verlängerung der Abgabefristen von Haus- und Abschlussarbeiten, auf die wir nun verstärkt eingehen wollen. Auch hier sollte eine möglichst einheitliche Lösung gefunden werden“, erklärt Mara Boege, Referentin für Koordination und Kommunikation und Leiterin des Arbeitskreises „Umgang mit dem Coronavirus“ des StuRa der HTWK Leipzig.