Bis zum 1. Juni können sich Promovierte für eine Postdoc-Förderung an der HTWK Leipzig bewerben.
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich mit einem Forschungskonzept für eine Postdoc-Förderung bewerben und damit bis zu fünf Jahre an der HTWK Leipzig forschen. Zugleich können sie ihre Kompetenzen in Forschung, Projektmanagement, Lehre, Gruppenleitung und akademischer Selbstverwaltung ausbauen.
Förderziel
Ziel dieser Förderlinie ist die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der HTWK Leipzig in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Lehre.
Diese Förderung richtet sich an promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftler (Postdocs), die im Rahmen eines konkreten Forschungsvorhabens ihre Potenziale weiterentwickeln wollen. Die Förderung soll die Nachwuchsforschenden dabei unterstützen, ihr Forschungsgebiet und ihre wissenschaftlichen Netzwerke in hohem Maße selbständig auszubauen.
Fördergegenstand
Gegenstand der Förderung ist die Finanzierung einer Projektstelle (bis zu 0,5 VZÄ) für eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/einen wissenschaftlichen Mitarbeiter (Postdoc) in Form einer Stellenaufstockung/Kofinanzierung in Verbindung mit einem Forschungsprojekt (Basisprojekt) an der HTWK Leipzig.
Personalausgaben
Wissenschaftliche Mitarbeiterin/ Wissenschaftlicher Mitarbeiter mit bis zu 0,5 VZÄ
Sachausgaben
Sachmittel in Höhe von bis zu 3.000 EUR/Jahr; zu verausgaben für Dienstreisen, Verbrauchsmaterial und Kleingegenstände
Fördervoraussetzungen
- Die/der Antragstellende verfügt über eine abgeschlossene Promotion, deren Abschluss bei der Antragstellung nicht länger als sechs Jahre zurückliegt.
- Die/der Postdoc ist mehrjährig strukturell an eine Professorin/einen Professor der HTWK angebunden.
- Die zu beantragende Postdoc-Stelle ist an eine bestehende Gruppe von Nach-wuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern angegliedert.
- Das Forschungsgebiet der Antragstellenden verortet sich in mindestens einem wissenschaftlichen Profilschwerpunkt der HTWK Leipzig.
- Es liegt ein schlüssiges Forschungs-, Nachwuchs- und Qualifizierungskonzept vor.
- Es muss ein aktuell laufendes oder bis zum Förderbeginn zu startendes Basis-projekt unter der Leitung der mitantragstellenden Professorin/des mitantrag-stellenden Professors der HTWK Leipzig vorliegen, in dem der/die antragstel-lende Postdoc mit bis zu 0,5 VZÄ beschäftigt ist. Dabei darf der beantragte Stellenanteil den Stellenanteil des Basisprojektes nicht übersteigen und der Gesamtstellenumfang aus Basisprojekt und Postdoc-Förderung muss mindestens 0,75 VZÄ betragen.
- Die/der Antragstellende verfügt über einschlägige Publikationen und mehr-jährige Forschungserfahrung in Forschungsprojekten.
Weiterhin vorausgesetzt wird:
- die Bereitschaft der/des Postdoc zur eigenen individuellen Weiterqualifizie-rung, z. B. Teilnahme an Kursen zu Projektmanagement oder Personalführung und zur Mitwirkung in der Lehre an der HTWK Leipzig im Umfang von zwei SWS.
- die Bereitschaft der/des Postdoc zur Teilnahme an Aktivitäten zur Förderung und Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der HTWK Leipzig.
Folgende Unterlagen sind einzureichen
1. Forschungs-, Nachwuchs- und Qualifizierungskonzept
In diesem Konzept soll zu folgenden Punkten Stellung genommen werden:
- Die Persönliche Motivation der/ des Antragstellenden und den zu erwartender
Nutzen für die HTWK Leipzig - Die Kompetenz der/des Antragstellenden und die Einordnung in mindestens einen wissenschaftlichen Profilschwerpunkt der HTWK Leipzig
- Eine detaillierte Forschungskonzeption mit der Darstellung der Ausgangssituation und den Bezug zum Basisprojekt
- Konzeptionelle Überlegungen zur Koordination und wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Gruppe von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern (Nachwuchskonzept)
- Ein Qualifizierungsplan für die Karriereentwicklung der/des Postdoc
- Eine Gesamtarbeitsplanung und die Definition von Meilensteinen für den Förderzeitraum
- Eine Darlegung des Beitrags zur disziplinen- und fakultätenübergreifenden Zusammenarbeit
- Die Sicherstellung der Kofinanzierung (eine schlüssige Finanzplanung für das Basisprojekt)
- Aussagen zur Nachhaltigkeit, d. h. konzeptionelle Vorschläge zur Weiterführung der begonnenen Forschungs-, Nachwuchs- und Qualifizierungsaktivitäten nach dem Förderende
2. Weitere Unterlagen
- Eine Publikations- und Projektliste der/des Antragstellenden
- Ein wissenschaftlicher Lebenslauf der/des antragstellenden Postdoc
- Eine Kopie der Promotionsurkunde der/des antragstellenden Postdoc
Die Bewerbungs- und Fördervoraussetzungen können Sie im Detail in der Förderrichtlinie für die Projektausschreibung zur Förderlinie N-Postdoc nachgelesen werden.
Bewerbungsfrist: 1. Juni 2020.
Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach einer eingehenden Prüfung der Anträge unter Zugrundelegung der Ausschreibungskriterien durch eine hochschulinterne Kommission bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulleitung, des Referates Forschung und des Wissenschaftlichen Beirates des Graduiertenzentrums. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet.