Museumspädagogik/ Bildung und Vermittlung im Museum (Master)
Modulkatalog und Modulbeschreibungen (Modulux-Datenbank)
Die Studiengangsdokumente wie den Modulkatalog und die Modulbeschreibungen finden Sie ebenfalls in der Modulux-Datenbank. Die dortigen Informationen dienen dem Nutzungskomfort. Bei Unterschieden zwischen den Angaben in der Modulux-Datenbank und der vorstehenden amtlichen Fassung der Studien- und Prüfungsordnung gilt rechtsverbindlich die Information in der vorliegenden Studien- und Prüfungsordnung.
Neue Unterschriftenregelung in Kraft
Ab Wintersemester 2016/2017 werden Abschlussurkunden und Abschlusszeugnisse nicht mehr von der Rektorin bzw. vom Rektor, sondern von den Dekaninnen bzw. Dekanen und Prüfungsausschuss-Vorsitzenden unterzeichnet. Das regelt ein Rektoratsbeschluss vom 21. Juni 2016.
Weitere rechtlich verbindliche Informationen
Neben diesen Dokumenten direkt für den Studiengang gibt es im Hochschulbetrieb viele weitere Bestimmungen/Ordnungen/Regelungen, die auf der Themenseite „Rechtsgrundlagen“ im Intranet zur Verfügung stehen. Für Studienbewerbende relevante Dokumente werden im Bewerbungsprozess erläutert.
Studien- & Prüfungsordnungen: Aktuelle Fassungen
- Ergänzungsordnung für den elektronisch unterstützten Studienbetrieb und zu Notfallsituationen für die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät Informatik und Medien - Erg (S)PO-FIM gilt ab 26.10.2022 für alle Studierenden
- Studienordnung (vom 23.09.2022, gilt ab 1.9.2022) für alle Studierenden, die seit Sommersemester 2021 immatrikuliert sind oder immatrikuliert werden
- Prüfungsordnung (vom 23.09.2022, gilt ab 1.9.2022) für alle Studierenden, die seit Sommersemester 2021 immatrikuliert sind oder immatrikuliert werden
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1) Die Ordnungen umfassen auch studiengangsbezogene Anlagen (Modulhandbuch, Studienablaufpläne, Prüfungspläne, Praktikumsordnung).
2) Die Aussagen zur Gültigkeit sind hier nur Navigationshilfe, verbindlich sind die Schlussbestimmungen der Ordnungen.
Studien- & Prüfungsordnungen: Ältere Fassungen
- Beschluss zur eingeschränkten Fortgeltung der Ergänzungsordnung der Ergänzungsordnung des Wintersemesters 2021/22 vom 10. Mai 2022 für das Sommersemester 2022 (vom 11. Mai 2022, gilt ab 1. April 2022 bis 30. September 2022)
- Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studierenden für das Wintersemester 2021/22 die Ergänzungsordnung zur Studien- und Prüfungsordnung im Masterstudiengang Museumspädagogik | Bildung und Vermittlung im Museum (gilt ab 15. Dezember 2021 bis 31. März 2022)
- Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studierenden für das Sommersemester 2021 die Befristete Änderungs- und Ergänzungsordnung zur Studien- und Prüfungsordnung im Masterstudiengang Museumspädagogik | Bildung und Vermittlung im Museum (vom 25. Mai 2021, gilt ab 26. Mai 2021 bis 30. September 2021)
- Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studierenden für das Wintersemester 2020/21 die Befristete Änderungs- und Ergänzungsordnung zur Prüfungsordnung im Masterstudiengang Museumspädagogik | Bildung und Vermittlung im Museum (vom 14. Dezember 2020, gilt ab 18. Dezember 2020 bis 30. März 2021)
- Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studierenden für das Sommersemester 2020 dieBefristete Änderungs- und Ergänzungsordnung zur Prüfungsordnung im Masterstudiengang Museumspädagogik | Bildung und Vermittlung im Museum (vom 09.06.2020, gilt ab 10.06.2020 bis 30.09.2020)
- Studienordnung (vom 13.12.2016, gilt ab 13.12.2016) für alle Studierenden, die seit Sommersemester 2017 immatrikuliert sind
- Prüfungsordnung (vom 13.12.2016, gilt ab 13.12.2016) für alle Studierenden, die seit Sommersemester 2017 immatrikuliert sind
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1) Die Ordnungen umfassen auch studiengangsbezogene Anlagen (Modulhandbuch, Studienablaufpläne, Prüfungspläne, Praktikumsordnung).
2) Die Aussagen zur Gültigkeit sind hier nur Navigationshilfe und veralten ggf. durch eine neuere Fassung. Verbindlich sind die Schlussbestimmungen der Ordnungen.