Bauingenieurwesen (berufsbegleitend) (Master)
Neue Unterschriftenregelung in Kraft
Ab Wintersemester 2016/2017 werden Abschlussurkunden und Abschlusszeugnisse nicht mehr von der Rektorin bzw. vom Rektor, sondern von den Dekaninnen bzw. Dekanen und Prüfungsausschuss-Vorsitzenden unterzeichnet. Das regelt ein Rektoratsbeschluss vom 21. Juni 2016.
Weitere rechtlich verbindliche Informationen
Neben diesen Dokumenten direkt für den Studiengang gibt es im Hochschulbetrieb viele weitere Bestimmungen/Ordnungen/Regelungen, die auf der Themenseite „Rechtsgrundlagen“ im Intranet zur Verfügung stehen. Für Studienbewerbende relevante Dokumente werden im Bewerbungsprozess erläutert.
Studien- & Prüfungsordnungen: Aktuelle Fassungen
- Studien- und Prüfungsordnung (Fassung vom 23. Januar 2024, gilt ab 1. April 2024, gilt für alle Studierenden)
- Ergänzungsordnung für den elektronisch unterstützten Studienbetrieb und zu Notfallsituationen für die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät Bauwesen - Erg (S)PO-FB gilt ab 29.11.2022 für alle Studierenden
- Studien- und Prüfungsordnung (Fassung vom 11. Januar 2022, gilt ab 1. Oktober 2021, gilt für alle Studierenden)
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1) Die Ordnungen umfassen auch studiengangsbezogene Anlagen (Modulhandbuch, Studienablaufpläne, Prüfungspläne, Praktikumsordnung).
2) Die Aussagen zur Gültigkeit sind hier nur Navigationshilfe, verbindlich sind die Schlussbestimmungen der Ordnungen.
Studien- & Prüfungsordnungen: Ältere Fassungen
- Beschluss zur eingeschränkten Fortgeltung der Ergänzungsordnung der Ergänzungsordnung des Wintersemesters 2021/22 vom 10. Mai 2022 für das Sommersemester 2022 (vom 11. Mai 2022, gilt ab 1. April 2022 bis 30. September 2022)
- Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studierenden für das Wintersemester 2021/22 die Befristete Änderungs- und Ergänzungsordnung zur Prüfungsordnung im Masterstudiengang - BBM (vom 26. Oktober 2021, gilt ab 29. Oktober 2021 bis 31. März 2022)
- Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studierenden für das Sommersemester 2021 die Befristete Änderungs- und Ergänzungsordnung zur Prüfungsordnung im Masterstudiengang - BBM (vom 27. April 2021, gilt ab 28. April 2021 bis 30. September 2021)
- Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studierenden für das Wintersemester 2020/21 die Befristete Änderungs- und Ergänzungsordnung zur Prüfungsordnung im Masterstudiengang - BBM (vom 7. Dezember 2020, gilt ab 18. Dezember 2020 bis 30. März 2021)
- Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studierenden für das Sommersemester 2020 die Befristete Änderungs- und Ergänzungsordnung zur Studien- und Prüfungsordnung im weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Bauingenieurwesen (vom 09.06.2020, gilt ab 10.06.2020 bis 30.09.2020)
- Studien- und Prüfungsordnung (Fassung vom 23. Mai 2017, gilt ab 23. Mai 2017, gilt für alle Studierenden
- Studien- und Prüfungsordnung (vom 29.09.2015, gilt ab 29.09.2015) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2015/16 immatrikuliert sind
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1) Die Ordnungen umfassen auch studiengangsbezogene Anlagen (Modulhandbuch, Studienablaufpläne, Prüfungspläne, Praktikumsordnung).
2) Die Aussagen zur Gültigkeit sind hier nur Navigationshilfe und veralten ggf. durch eine neuere Fassung. Verbindlich sind die Schlussbestimmungen der Ordnungen.
Geprüfte Qualität:
- Ergebnisbericht der AQ Austria zum Meldeverfahren der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig hinsichtlich der Studiengänge: Berufsbegleitender Diplomstudiengang Bauingenieurwesen und Weiterbildender berufsbegleitender Masterstudiengang Bauingenieurwesen im Verfahren zur Meldung des Studiengangs gem. §§ 27, § 27a HS-QSG (Österreich)
- Bescheid der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria vom 30.01.2023
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 30.09.2028 der ASIIN
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 30.09.2027 der EUR-ACE
- Beschluss der Akkreditierung 10.06.2022 bis 30.09.2030 vom Akkreditierungsrat
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 08.10.2022 der ASIIN
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 08.10.2022 der EUR-ACE
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 30.09.2022 der ASIIN und Siegel Akkreditierungsrat
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 30.09.2022 der ASIIN
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 30.09.2022 der EUR-ACE
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 19.01.2018 der ASIIN
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 19.01.2018 der EUR-ACE
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 19.01.2018 des Akkreditierungsrates