Sozialwesen (Diplom) - Studiengang aufgehoben
Studien- & Prüfungsordnungen
Studienordnung (vom 4.04.2001, gilt ab 4.04.2001) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2001/02 immatrikuliert sind
Prüfungsordnung (vom 4.04.2001, gilt ab 4.04.2001) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2001/02 immatrikuliert sind
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1) Die Ordnungen umfassen auch studiengangsbezogene Anlagen (Modulhandbuch, Studienablaufpläne, Prüfungspläne, Praktikumsordnung).
2) Die Aussagen zur Gültigkeit sind hier nur Navigationshilfe, verbindlich sind die Schlussbestimmungen der Ordnungen.
Neue Unterschriftenregelung in Kraft
Ab Wintersemester 2016/2017 werden Abschlussurkunden und Abschlusszeugnisse nicht mehr von der Rektorin bzw. vom Rektor, sondern von den Dekaninnen bzw. Dekanen und Prüfungsausschuss-Vorsitzenden unterzeichnet. Das regelt ein Rektoratsbeschluss vom 21. Juni 2016.
Weitere rechtlich verbindliche Informationen
Neben diesen Dokumenten direkt für den Studiengang gibt es im Hochschulbetrieb viele weitere Bestimmungen/Ordnungen/Regelungen, die auf der Themenseite „Rechtsgrundlagen“ im Intranet zur Verfügung stehen. Für Studienbewerbende relevante Dokumente werden im Bewerbungsprozess erläutert.