Inhalt
Wirtschaftsingenieurwesen ist ein interdisziplinäres Studium, welches ingenieurwissenschaftliche Aspekte mit Teilbereichen der Wirtschaftswissenschaften verknüpft. Wirtschaftsingenieurinnen und Wirtschftsingenieure besitzen ein ausgeprägtes technisches Verständnis wie auch ökonomisches Fachwissen, um beispielsweise Herstellungsprozesse zu verstehen, strategisch zu begleiten und industrielle Produkte und Dienstleistungen zum Markterfolg zu führen. Sie sind als Generalistinnen und Generalisten und Mediateurinnen und Mediateure in der Lage, die widerstreitenden Interessen und Ansichten von Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie Kaufleuten aufzunehmen, zu verstehen und zwischen Ihnen zu vermitteln.
Schwerpunkte
Um die für eine spätere Berufspraxis benötigten soliden wirtschaftlichen und technischen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, bietet die HTWK Leipzig vier Bachelorstudiengänge mit verschiedenen Profilrichtungen an. Durch die Kombination des wirtschaftswissenschaftlichen Profils mit einer der vier ingenieurwissenschaftlichen Profilrichtungen (Bauwesen, Elektrotechnik, Energietechnik, Maschinenbau) ist das Studium des Wirtschaftsingenieurwesens inhaltlich breit aufgestellt. Zudem haben alle Studiengänge ihren Schwerpunkt auf der ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung.
Je nach Interesse finden Sie detaillierte Informationen zu den vier Bachelorstudiengängen unter
Studienaufbau
Aufbau
Die Bachelorstudiengänge Wirtschaftsingenieurwesen sind grundsätzlich gleich aufgebaut. Das Studium kombiniert eine solide Ausbildung in mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen sowie ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen und Vertiefungen mit der Vermittlung einer breiten wirtschaftswissenschaftlichen Basis (inkl. Volkswirtschaftslehre und Grundlagen des Rechts). Ergänzt wird das Studium um integrative Inhalte, in denen Technik und Wirtschaft in ihrem Wirkungszusammenhang aufgezeigt werden, sowie das Erlernen bzw. Intensivieren einer Wirtschaftsfremdsprache und den Erwerb sozial-gesellschaftlicher Kompetenzen. Das Studium wird komplettiert mit einer Praxisphase, die unsere Studierenden in einem Unternehmen absolvieren, und der Bachelorarbeit.
Studien- & Prüfungsordnungen sowie Modulübersicht
- Studien-& Prüfungsordnungen - Wirtschaftsingenieuwesen Bauwesen, Elektrotechnik, Energietechnik, Maschinenbau
- Aktuelle Modulübersicht in der Moduldatenbank Modulux für
Perspektive
Studien- & Prüfungsordnungen sowie Modulübersicht
Nach ihrem Abschluss tragen die Absolventinnen und Absolventen die Berufsbezeichnung Wirtschaftsingenieurin bzw. Wirtschaftsingenieur, eine bekannte und anerkannte Berufsbezeichnung. Ihnen stehen verschiedene Wege offen: der Direkteinstieg in ein Unternehmen, die Gründung eines eigenen Unternehmens oder die Weiterqualifizierung über ein Masterstudium. Für letzteres bietet die HTWK die folgenden aufbauenden Masterstudiengänge an:
- Wirtschaftsingenieurwesen Bauwesen
- Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik
- Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau/Energietechnik
Der Bedarf und die Nachfrage von Unternehmen wie auch öffentlichen Einrichtungen nach Wirtschaftsingenieurinnen bzw. -ingenieuren ist in allen Profilrichtungen nach wie vor ungebrochen und in den letzten Jahren zum Teil sogar gestiegen. Im Unternehmen arbeiten Wirtschaftsingenieurinnen und Wirtschaftsingenieure vorzugsweise, jedoch nicht ausschließlich, an den Schnittstellen zwischen Technik und Wirtschaft. Aufgrund ihrer interdisziplinären Ausbildung sind sie stark im industriellen Kontext anzutreffen. Aber eigentlich findet man Wirtschaftsingenieurinnen und Wirtschaftsingenieure in nahezu allen Branchen und Unternehmensbereichen sowie in vielfältigen Positionen. Sie sind Projektleiterinnen und Projektleiter, Koordinatorinnen und Koordinatoren, Expertinnen und Experten, Teamleiterinnen und Teamleitern, Außendienstmitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeiter, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern und vieles mehr. Sie arbeiten im Qualitätsmanagement, im technischen Einkauf oder Vertrieb, in der Produkt- und Prozessentwicklung, im Projektmanagement, aber auch im Controlling und als unternehmensinterne oder -externe Beraterinnen und Berater bis hin zur Wirtschaftsprüfung.
Zulassung
Zugangsvoraussetzungen
Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife bzw. ein Hochschulzugang nach § 18 Abs. 3 - 7 SächsHSG.
Hinweise zur Zulassungsbeschränkung
Die überwiegende Mehrheit der Bachelorstudiengänge an der HTWK Leipzig ist zulassungsbeschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt direkt an der HTWK Leipzig (örtlicher Numerus Clausus) auf der Grundlage der zulassungsrechtlichen Vorschriften. Die Studienplätze werden nach Abzug verschiedener Vorabquoten (z.B. Zweitstudienbewerberinnen und Zweitstudienbewerber) vergeben nach: der HZB-Note (Quote 20 %), der Wartezeit (Quote 20 %) und nach den Kriterien der hochschulinternen Auswahl (Quote 60 %).
Zulassungsverfahren der HTWK Leipzig
Das detaillierte Zulassungsverfahren der HTWK ist hier beschrieben.
Bonusmerkmale Wirtschaftsingenieurwesen – Bachelor
Trifft für alle Bachelorstudiengänge Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen, Elektrotechnik, Maschinenbau, Energietechnik zu:
Bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung aus einem einschlägigen (technischen oder kaufmännischen) Bereich wird die Durchschnitts- bzw, Abschlussnote der HZB um den Bonus 0,3 verbessert.
Die hier aufgeführten Bonuskriterien gelten für die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25. Rechtsgrundlage ist die aktuell geltende Auswahlordnung (Ordnung für das hochschulinterne Auswahlverfahren grundständiger Studiengänge), nachzulesen unter www.htwk-leipzig.de/rechtsgrundlagen/.
Was ist eigentlich ...?
Bewerbungsfristen Bachelorstudiengänge
Alle Bachelorstudiengänge starten im Wintersemester (Oktober). Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre HZB bis zum 15.07. des Bewerbungsjahres erwerben, gilt die Bewerbungszeit vom 01.05. bis 15.07. Bewerbungen nach dem 15.07. des Bewerbungsjahres können nicht berücksichtigt werden (Ausschlussfrist). "Altabiturienten", d.h. alle, die ihr Abitur oder ihre Fachhochschulreife vor dem aktuellen Jahr erworben haben, bewerben sich bitte wenn möglich bis zum 31.05. Sie erleichtern uns damit die fristgerechte Bearbeitung aller - auch Ihrer - Bewerbungen.
Ausnahmen:
- Die Bewerbungsfristen für die kooperativen / dualen Studiengänge Informations- und Kommunikationstechnik und Telekommunikationsinformatik laufen vom 1.5. bis 15.10. mit Studienstart jeweils zum Wintersemester im Bewerbungsjahr.
Bonuskriterien
Bei Erfüllung gewisser fachspezifischer Vorkenntnisse, wie z. B. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Teilnahme an fachspezifischen Leistungskursen, kann eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erreicht werden. Die verbesserte Durchschnittsnote (Eignungsnote) darf rechnerisch den Wert 1,0 nicht unterschreiten.
Alle Informationen zu den aktuell gütigen Bonuskriterien für Bachelorstudiengänge.
Grad der Qualifikation
Dies entspricht der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Folgende Qualifikationen werden als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt: allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife (Anerkennung in Sachsen vorausgesetzt) und fachgebundene Hochschulreife (für die entsprechende Fachrichtung). Die Bewerbung für ein Studium ohne Abitur ist unter bestimmten Voraussetzungen (§18 SächsHSG) möglich. Ergänzende Informationen finden sich auf unserer Webseite und in der Studienberatung im Dezernat Studienangelegenheiten.
NC-Werte
Reicht die Zahl der Studienplätze nicht für alle Bewerberinnen und Bewerber, entstehen im Ergebnis der Auswahlverfahren Zulassungsgrenzen (Numerus Clausus). Diese Grenzränge ergeben sich für jeden Studiengang nach Abschluss des Auswahlverfahrens jährlich neu. Hier finden Sie eine Übersicht der NC-Werte je Studiengang aus den letzten Jahren.
Wartezeit
Die Wartezeit entspricht der Anzahl der Halbjahre (Wartesemester) nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) abzüglich bereits absolvierter Studiensemester an deutschen Hochschulen. Eine über acht Jahre hinausgehende Wartezeit bleibt unberücksichtigt.