Finanzielle Unterstützung für Studierende unter 25 Jahren, die erstmalig an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind
Die Studienstarthilfe ist ein Förderinstrument innerhalb des BAföG und richtet sich an Studienanfängerinnen und Studienanfänger unter 25 Jahren, die in Bedarfsgemeinschaften leben oder vergleichbare Sozialleistungen beziehen, und sich erstmals an einer Hochschule oder Akademie immatrikulieren. Berücksichtigt werden dabei auch Hochschulen im EU-Ausland oder private Hochschulen.
Antragsberechtigt sind Personen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag oder bestimmte Kinder- und Jugendhilfeleistungen erhalten. Der Antrag erfolgt ab dem 2. September 2024 elektronisch über BAföG Digital, und eine BundID ist erforderlich. Die Starthilfe beträgt einmalig 1.000 Euro, muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMBF.