Berufung auf eine Professur
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Hinweise zur Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich nur auf ausgeschriebene Professuren. Bewerbungen, die sich nicht auf eine aktuelle Ausschreibung beziehen, können wir leider nicht berücksichtigen. Sollten Sie aktuell kein passendes Stellenangebot finden, so schauen Sie bitte einfach später noch einmal auf unsere Stellenausschreibungen. Die HTWK Leipzig schreibt alle zu besetzenden Professuren grundsätzlich aus.
Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass wir Ihre Bewerbungsunterlagen nicht für mögliche spätere Ausschreibungen aufbewahren können. Sollten Sie sich für weitere Professuren interessieren, bewerben Sie sich bitte erneut.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bevorzugt in elektronischer Form an stellenausschreibung (at) htwk-leipzig.de. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass die geforderten beglaubigten Kopien von Abitur- und Diplom-/Masterzeugnissen sowie der Diplom-/Master-, Promotions- und ggf. der Habilitationsurkunde im Laufe des Berufungsverfahrens, spätestens zum Termin der Probelehrveranstaltung, nachgereicht werden müssen. Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Daten während der Übermittlung im Internet standardmäßig nicht geschützt sind. Verwenden Sie im Zweifelsfall unsere Postanschrift, um uns vertrauliche Informationen mitzuteilen.
Neben den vertraulichen Informationen können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ebenfalls schriftlich einreichen an die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Dezernat Personal, Postfach 30 11 66, 04251 Leipzig.
Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Wissenschaft und Lehre an. Qualifizierte Wissenschaftlerinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen Schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre vollständige Bewerbung
Ihre vollständige Bewerbung beinhaltet:
- einen tabellarischen Lebenslauf
- die Darstellung der wissenschaftlichen Arbeiten und Forschungsschwerpunkte
- eine Publikationsliste unter Angabe der Autorenschaft (Erst-, Mit- oder Seniorautor/in) sowie Publikationsmedien
- die Darstellung der Lehrerfahrung sowie die Evaluationen von Lehrveranstaltungen
- die Darstellung von Aktivitäten und Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln
- die Angabe von Mitgliedschaften und Aktivitäten in wissenschaftlichen Gremien und Fachgesellschaften
- Abitur- und Diplom-/Masterzeugnisse sowie Diplom-/Master-, Promotions- und ggf. der Habilitationsurkunden (spätestens zur persönlichen Vorstellung müssen beglaubigte Kopien eingereicht werden)
- Referenzschreiben/Arbeitszeugnisse/Nachweise sonstiger Art zu Art und Umfang der (außerhochschulischen) Berufserfahrung
- ein Lehr- und Forschungskonzept
Hinweise zu Bewerbungsunterlagen
Anschreiben/Motivationsschreiben
Bitte stellen Sie im Anschreiben die Motivation für Ihre Bewerbung und klare Bezüge Ihres Lebenslaufes zur ausgeschriebenen Professur dar.
Lebenslauf
Bitte verfassen Sie den Lebenslauf in tabellarischer Form.
Wissenschaftliche Arbeiten und Forschungsschwerpunkte
Stellen Sie bitte hier die Schwerpunkte Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Arbeit und Ihre bisherigen Forschungsschwerpunkte dar.
Publikationsliste
Zeigen Sie in der Publikationsliste, welche Veröffentlichungen (Aufsätze in Zeitschriften und Sammelbänden, Monografien, Herausgeberschaften etc.) mit thematischem Bezug zur ausgeschriebenen Professur erschienen oder in Planung sind.
Lehrerfahrung
Stellen Sie ihre Lehrerfahrung tabellarisch dar. Geben Sie dabei den Veranstaltungstyp, das Thema, das Semester und die Hochschule an. Lehrerfahrung als Ausbilderin oder Ausbilder, in Form von Schulungen oder als Coach kann hier ebenfalls angegeben werden. Reichen Sie dazu, wenn vorhanden, Lehrevaluationen ein.
Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln
Stellen Sie hier eine Übersicht über eingeworbene Drittmittelprojekte, den Fördermittelgeber und Ihre Beteiligung dar.
Aktivitäten in Gremien und Fachgesellschaften
Stellen Sie, wenn vorhanden, Ihre Mitgliedschaften und Aktivitäten in nationalen und internationalen Gremien und Fachgesellschaften mit Bezug zur ausgeschriebenen Professur dar.
Abschlusszeugnisse
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Kopien von Abitur- und Diplom-/ Masterzeugnissen sowie der Diplom-/Master-, Promotions- und ggf. der Habilitationsurkunde bei.
Bei einer elektronischen Bewerbung beachten Sie bitte, dass die geforderten beglaubigten Kopien von Abitur- und Diplom-/ Masterzeugnissen sowie der Diplom-/Master-, Promotions- und ggf. der Habilitationsurkunde im Laufe des Berufungsverfahrens, spätestens zum Termin der Probelehrveranstaltung, nachgereicht werden müssen.
(außerhochschulische) Berufserfahrung
Bei der Auflistung Ihrer (außerhochschulischen) Berufspraxis stellen Sie bitte die inhaltliche Ausrichtung Ihrer Arbeiten dar und beschreiben Sie die besonderen Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden.
Zur Beurteilung des Inhaltes und der zeitlichen Umfänge fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung Referenzschreiben/Arbeitszeugnisse/Nachweise sonstiger Art bei.
Lehr- und Forschungskonzept
Zum Umfang des Lehr- und Forschungskonzeptes gibt es keine festen Vorgaben. Üblicherweise beträgt der Umfang zwischen drei und fünf Seiten. Die Integration beider Themenkomplexe ist möglich, wenn das dem eigenen Arbeiten besser entspricht, die Konzeption der Lehre einerseits und die Vorstellungen zur Forschungsarbeit andererseits sollen jedoch klar erkennbar sein.
Das Lehrkonzept sollte die eigene Haltung zur Lehre, das Lehrverständnis oder Lehrziel sowie bevorzugte didaktische Ansätze zum Ausdruck bringen und dies exemplarisch an konkreten Lehrveranstaltungskonzepten darstellen. Dabei können bisherige Erfahrungen und Weiterbildungen einbezogen werden.
Es wird erwartet, dass es auf die konkreten Lehrschwerpunkte der Professur Bezug nimmt und sich mit dem im Studiengang/den Studiengängen vorgesehenen Curriculum auseinandersetzt.
Erwünscht sind Vorstellungen zu Kooperationen und Synergien innerhalb von Fakultät und HTWK und ein Bezug zum Leitbild Lehre und Lernen.
Das Forschungskonzept soll ausgehend von den Forschungsinteressen und ggf. bisherigen Projekten konkrete Forschungsvorhaben und -ziele skizzieren, die die Professur (inhaltlich, methodisch, erkenntnistheoretisch) prägen und die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Wenn möglich, sollte dabei insbesondere auch auf Transferprojekte eingegangen werden.
Erwartet wird zudem die Darstellung von Kooperationsmöglichkeiten im In- und ggf. Ausland sowie von Anknüpfungspunkten in der Fakultät und der HTWK Leipzig.
Erwünscht ist eine Auseinandersetzung mit dem Leitbild Forschung und Transfer der HTWK Leipzig.
Tipps zum Berufungsverfahren
Vorbereitung auf eine Professur
- Bereiten Sie sich langfristig auf Ihre Bewerbung auf eine Professur vor:
- Schärfen Sie Ihr wissenschaftliches Profil durch Veröffentlichungen, Fachvorträge, Teilnahme an Kongressen etc.
- Sammeln Sie praktische Berufserfahrung, insb. im außerhochschulischen Bereich.
- Sammeln Sie Lehrerfahrung, z. B. durch Übernahme von Lehraufträgen, Vertretungsprofessuren etc.
- Bauen Sie Ihre Forschungserfahrung aus.
- Auslandserfahrung und Sprachkenntnisse sind von Vorteil.
- Nehmen Sie Fortbildungsangebote wahr, insbesondere im Bereich der Hochschuldidaktik.
- Nutzen Sie die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Berufungsverfahren als Mitglied der Berufungskommission, um den Ablauf eines solchen Verfahrens kennen zu lernen.
- Lesen Sie den Ausschreibungstext genau.
- Achten Sie auf die genannten Rechtsgrundlagen!
- Berufungsvoraussetzungen müssen nachweisbar erfüllt sein (ggf. Bestätigungen anfordern).
- Beachten Sie die Bewerbungsfrist.
Der Ablauf des Berufungsverfahrens
1. Die Berufungskommission
Die Berufungskommission setzt sich aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren, aus der Gruppe der Beschäftigten und aus Studierenden zusammen. Diese Personen üben im Verfahren ihr Stimmrecht aus. Daneben nimmt die/der Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät, die/der Berufungsbeauftragte und ggf. die Vertrauensperson der Schwerbehinderten am Verfahren beratend, d. h. ohne Stimmrecht, teil.
2. Das Verfahren
Das Berufungsverfahren richtet sich nach § 61 SächsHSG.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sichtet die Berufungskommission die eingehenden Bewerbungsunterlagen und prüft die Berufungsvoraussetzungen anhand der gesetzlichen Vorgaben und anhand eines für diese Berufung individuell formulierten Kriterienkatalogs. Diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten, die am besten geeignet erscheinen und die die gesetzlichen Berufungsvoraussetzungen erfüllen, werden zu Probevorträgen und Interviews eingeladen. Im Anschluss daran stimmt sich die Berufungskommission über die aussichtsreichsten Kandidatinnen und Kandidaten ab und fordert externe Gutachten an.
Auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen, der Probevorträge und der externen Gutachten erarbeitet die Berufungskommission einen Listenvorschlag. Dieser wird zusammen mit den Stellungnahmen der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung, an den Rektor zur wohlwollenden Prüfung und Kenntnisnahme weitergeleitet. Bei ihm liegt dann die Entscheidung, welches die geeignetste Kandidatin oder der geeignetste Kandidat ist. Anschließend bestätigt der erweitere Fakultätsrat den Berufungsvorschlag. Die Ruferteilung erfolgt durch den Rektor.
3. Berufungsverhandlung
Mit der Ruferteilung versendet der Rektor gleichzeitig die Einladung zu einer Berufungsverhandlung. Daran nehmen neben der oder dem zu Berufenden der Rektor, die Kanzlerin und ein Vertreter des Personaldezernats sowie die Dekanin oder der Dekan der entsprechenden Fakultät (oder der Leiter des Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Zentrums) teil. An diesem Termin werden die Rahmenbedingungen der zu besetzenden Professur und spezielle Ausstattungsanforderungen besprochen. Basis sind die vorher eingereichten Ausstattungswünsche der oder des zu Berufenden als auch das mit den Bewerbungsunterlagen eingereichte Lehr- und Forschungskonzept.
4. Rufannahme
Nimmt die Kandidatin oder der Kandidat den Ruf nach der Berufungsverhandlung an, werden alle am Prozess beteiligten Personen (inkl. der unterlegenen Bewerberinnen und Bewerber) davon in Kenntnis gesetzt. Das Dezernat Personal wird dann alle weiteren notwendigen Schritte einleiten.
Gesetzliche Grundlagen für unsere Berufungsverfahren
Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG)
- § 59 SächsHSG Berufungsvoraussetzungen
- § 61 SächsHSG Berufung von Professuren
- § 69 SächsHSG Dienstaufgaben
Hinweise zum Datenschutz
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen willigen Sie in die Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegende ausgeschriebene Stelle ein. Ihre Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für dieses Auswahlverfahren und wird auf Grundlage von Art. 6 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vorgenommen. Dies schließt die Weitergabe an die/den Gleichstellungsbeauftragte(n), die Schwerbehindertenvertretung und den Personalrat im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit ein. Ihre Daten werden bis längstens 6 Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens gespeichert und anschließend gelöscht.
Nach der DSGVO steht Ihnen ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu.
Bei Fragen können Sie sich an das Dezernat Personal (HTWK Leipzig, Dezernat Personal, Eichendorffstr. 2, 04277 Leipzig, Tel. 0341 3076-6308) wenden.
Weiterführende Informationen
Ausgeschriebene Professuren
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Unsere aktuell ausgeschriebenen Berufungsverfahren finden Sie hier:
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