Testraum für nicht oder nicht vollständig geimpfte Studierende eröffnet – Update der FAQ
Seit 11. Oktober herrscht an der HTWK wieder echter Hochschulbetrieb – endlich! Ein großer Schritt in Richtung Normalität. Dennoch gehören auch einige besondere Regelungen zur „neuen Normalität".
Mit Wiederaufnahme des Lehrbetriebs konnte eine Vielzahl der Studierenden bei den notwendigen Einlasskontrollen einen vollständigen Impfschutz nachweisen und Testbedarfe für nicht oder nicht vollständig geimpfte Studierend beliefen sich – auf die gesamte Hochschule bezogen – auf eine niedrige Zahl. Das eröffnet die Möglichkeit, die Testung dieser kleinen Anzahl an Studierenden zentral mit einem Antigen-Schnell-Test zu organisieren. Die Hochschulleitung hat am 12.10.2021 einen Testraum am Campus im Geutebrück-Bau - G 115 -eröffnet. Die Durchführung der Tests wird dort von einem Mitarbeitenden des Wachschutzes im montags bis freitags 7-15 Uhr überwacht und bescheinigt . Dies soll insbesondere der Sicherstellung des reibungslosen Lehrbetriebs dienen.
Aktuelle FAQs
Nicht geimpfte und nicht genesene Studierende
Für einen möglichst umfassenden Selbst- und Fremdschutz an der Hochschule ist für den Zugang zu allen Veranstaltungen 3-G nachzuweisen. Sofern Studierende nicht unter die unten beschriebenen Personengruppen fallen, stellt die Hochschulleitung den Studierenden zweimal pro Woche ein kostenloses Schnell-Testset (Antigen-Test) für einen beaufsichtigten Selbsttest zur Verfügung. Die Studierenden können den beaufsichtigten Selbsttest gegen Ausgabequittung für das Testset im zentralen Testraum G 115 in der Zeit von 7-15 Uhr durchführen. Der Wachschutz beaufsichtigt die Selbsttests und bescheinigt die Ergebnisse.
Die Testergebnisse haben eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden. Sollten Studierende einen Bedarf von mehr als zwei Tests pro Woche haben, sollen bitte grundsätzlich die Testzentren oder weitere zur Ausstellung berechtigte Testgegebenheiten genutzt werden. Alternativ können selbsterworbene Testsets mitgebracht und vor Ort unter Aufsicht (vorzugsweise in G 115) der Test durchgeführt und damit der 3-G Nachweispflicht nachgekommen werden.
Der Zutritt zum Testraum ist nur nach erfolgter Anmeldung zur elektronischen Kontaktnachverfolgung zulässig.
Testung für bislang einmal Geimpfte
Die Hochschulleitung hat sich entschieden, den bislang nachweislich nur einmal Geimpften für die Überbrückungszeit bis zum vollständigen Impfschutz weiterhin kostenlose Schnell-Tests (Antigen-Test) zur Verfügung zu stellen. Einmal geimpfte Studierende haben für die Ausgabe eines kostenlosen Testsets ihren teilweisen Impfschutz nachzuweisen. Die Studierenden können den beaufsichtigten Selbsttest gegen Ausgabequittung für das Testset im zentralen Testraum G 115 in der Zeit von 7-15 Uhr durchführen. Der Wachschutz beaufsichtigt die Durchführung der Selbsttests und bescheinigt die Ergebnisse. Die Testergebnisse der Antigen-Tests haben eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden. Der Zutritt zum Testraum ist nur nach erfolgter Anmeldung zur elektronischen Kontaktnachverfolgung zulässig.
Testung für Studierende, die mit vorgelegter ärztlicher Bescheinigung nachweisen, dass sie nicht geimpft werden können
Die Hochschulleitung hat sich ebenfalls entschieden, den nachweislich nicht Impffähigen kostenlose Schnell-Tests (Antigen-Test) zur Verfügung zu stellen. Diese Studierenden können den beaufsichtigten Selbsttest nach Vorlage der ärztlichen Bescheinigung im zentralen Testraum G 115 in der Zeit von 7-15 Uhr durchführen. Der Wachschutz beaufsichtigt die Durchführung der Selbsttests und bescheinigt die Ergebnisse. Die Testergebnisse der Antigen-Tests haben eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden. Der Zutritt zum Testraum ist nur nach erfolgter Anmeldung zur elektronischen Kontaktnachverfolgung zulässig.
Testung für ausländische Studierende
Sofern ausländische Studierende vollständig geimpft sind, dies jedoch mit einem nicht in der EU-zugelassenen Impfstoff erfolgt ist, können diese sich weiterhin, zur Zeit bis 31.12.2021 befristet, kostenlos in offiziellen Testzentren testen lassen. Alternativ können diese Studierenden nach Vorlage ihres Geimpftennachweises ein kostenloses Schnell-Testset (Antigen-Test) von der Hochschule erhalten und den beaufsichtigten Selbsttest im zentralen Testraum G 115 in der Zeit von 7-15 Uhr durchführen. Der Wachschutz beaufsichtigt die Durchführung der Selbsttests und bescheinigt die Ergebnisse. Die Testergebnisse der Antigen-Tests haben eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden. Der Zutritt zum Testraum ist nur nach erfolgter Anmeldung zur elektronischen Kontaktnachverfolgung zulässig.
Wichtig: Gemäß gesetzlicher Vorgaben haben Antigen-Tests eine Gültigkeit von 24 Stunden, PCR-Tests von 48 Stunden.
Impfangebot
Für alle Studierenden und auch alle weiteren Hochschulangehörigen sind die mobilen Impfteams des DRKs nutzbar. Diese impfen an festen Plätzen und zu bestimmten Zeiten. Eine Terminvereinbarung vorab ist nicht notwendig. Weiterführende Informationen unter: https://kee-leipzig.de/mobile-impfteams/
Der Hochschulleitung ist bewusst, dass die jetzt in der Praxis auftretenden Aufgaben eine erneute Herausforderung für alle Beteiligten bedeuten und ist zuversichtlich, dass auch diese Situation gemeinsam gemeistert werden wird.
Hygienekonzept der HTWK Leipzig
Allgemeine Corona-Infoseite der HTWK Leipzig
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