HTWK-Rektor Prof. Mark Mietzner unterzeichnet mit Staatsminister Gemkow und Vertretern sächsischer Wissenschaftseinrichtungen gemeinsames Eckpunktepapier
Die sächsischen Hochschulen und die Berufsakademie Sachsen kehren größtenteils wieder zur Präsenzlehre zurück.
Darauf haben sich das Sächsische Wissenschaftsministerium, die Landesrektorenkonferenz Sachsen (LRK) und die Berufsakademie Sachsen (BA) verständigt. Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow, der Vorstand der LRK – HTWK-Rektor Prof. Mark Mietzner in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der LRK und Sprecher der sächsischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) – und der Präsident der BA Sachsen, Prof. Andreas Hänsel, haben dazu ein gemeinsames Eckpunktepapier unterzeichnet.
Digitale Lehrformate sollen möglichst nur noch dort eingesetzt werden, wo die Präsenzlehre nur eingeschränkt oder gar nicht stattfinden kann. Eine Option sind auch weiterhin hybride Lehrformate, also Präsenzlehre und begleitende Online-Angebote. Ziel bleibt weiterhin ein größtmöglicher Gesundheitsschutz für Studierende, Lehrende sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an den Hochschulen und der Berufsakademie Sachsen – bei grundsätzlich geöffneter Hochschule auch bei steigenden Infektionszahlen in der Bevölkerung.
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: „Für die Studierenden und Lehrenden war die fast ausschließlich digitale Lehre eine enorme Herausforderung. Wieder gemeinsam am Campus zu lehren, zu forschen und zu studieren ist für alle wichtig. Fest steht: Eine möglichst hohe Impfquote unter allen an den Hochschulen und der BA Sachsen anwesenden Personen macht die Rückkehr zur Präsenzlehre leichter. Wir werben deshalb gemeinsam mit den Einrichtungen weiter dafür, sich impfen zu lassen. An den Hochschulstandorten wurden bereits in den vergangenen Wochen auch Impfangebote für Studierende organisiert. Dies soll zum Start des Wintersemesters fortgeführt werden.“
LRK-Vorsitzender Prof. Klaus-Dieter Barbknecht ergänzt: „Mit diesem Eckpunktepapier wird vor allem der gemeinsame Wille dokumentiert, die für viele belastenden Einschränkungen der vergangenen Semester im Hochschulbetrieb soweit wie möglich aufzuheben. Die Vereinbarung wahrt zugleich einen gewissen Handlungsspielraum, der die Hochschulen in die Lage versetzt, nach den örtlichen Gegebenheiten flexibel zu agieren und auch bei steigenden Infektionszahlen in der Bevölkerung ihren Campus weiter offen zu halten.“
BA-Präsident Prof. Andreas Hänsel sagte nach der Unterzeichnung: „Auch in den Studienakademien sind die Lehre in Präsenz und der unmittelbare Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden vor Ort wichtig für den Studienerfolg. Auch wenn in den Lockdown-Phasen vieles gut, pragmatisch und einvernehmlich gelöst wurde, damit die Studierenden ihre Ausbildung vorantreiben konnten, müssen wir jetzt von der Ausnahmesituation wieder ein Stück zurück zur Normalität finden.“
Die Eckpunkte benennen Handlungsoptionen für die Hochschulen und Studienakademien der BA Sachsen, mit denen sie einerseits den Präsenzbetrieb aufrecht erhalten, andererseits den Gesundheitsschutz unter Pandemiebedingungen gewährleisten können. Bestandteile sind etwa das sogenannte 3G-Prinzip (geimpft, genesen, getestet) sowie eine Kontaktdatenerfassung bzw. -nachverfolgung bei Präsenzveranstaltungen und -prüfungen. Ebenso sind Hygienekonzepte vorgesehen, die jeweils auf Basis der aktuellen Lage und geltender Regelungen angepasst werden.
Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/wissenschaftseinrichtungen-4142.html