3G & mehr: Aktuelle Informationen und FAQ zum Semesterstart in Präsenz
Nach und nach zieht wieder mehr Normalität ins Alltagsleben ein. Dazu gehört auch, dass das Wintersemester mit gemeinsamer Arbeit, Lehre und Forschung sowie vielen Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Hochschule beginnt: Wir begrüßen alle Studierenden, insbesondere die Erstsemester!
Wir freuen uns, dass unsere Hochschule wieder zu einem Ort des persönlichen Austauschs und des direkten Kontakts wird und der Hochschulbetrieb in diesem Wintersemester grundsätzlich vor Ort in den Räumlichkeiten der HTWK Leipzig durchgeführt werden kann.
Insbesondere folgende Eckpunkte des angepassten und aktualisierten Hygienekonzepts (Stand: 01.10.2021) bitten wir Sie für einen sicheren Ablauf zu beachten:
- das zwingende Einhalten der 3G-Regel bei Zugang zu (Lehr-)Veranstaltungen und Prüfungen durch alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
- den ausdrücklichen Wunsch der Hochschulleitung zur Einhaltung der 3G-Regel bei Betreten der Hochschulgebäude,
- das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung,
- die Durchführung der Kontaktnachverfolgung mittels QR-Code gemäß Corona-Schutz-Verordnung.
Da der Zutritt zu (Lehr-)Veranstaltungen und Prüfungen gemäß Corona-Schutz-Verordnung nur bei Einhaltung der 3G-Regel zulässig ist, wird die Einhaltung dieser durch einen externen Dienstleister in Stichproben entsprechend überprüft.Bitte beachten Sie, dass Sie mit Betreten der Hochschulflächen und -räume automatisch bestätigen, dass Sie die Regelungen unseres Hygienekonzepts anerkennen.
Die Entwicklung der pandemischen Situation bleibt nach wie vor unvorhersehbar. Wir müssen die Hygieneregelungen der Hochschule daher situationsbedingt regelmäßig anpassen.
Bitte informieren Sie sich weiterhin auf unserer Homepage und unseren Social Media-Kanälen, dort stellen wir laufend alle aktuellen Informationen für Sie bereit.
FAQ
1. Was passiert, wenn die Einhaltung der 3G-Regel nicht nachgewiesen werden kann?
Kann die Einhaltung der 3G-Regel nicht nachgewiesen werden, ist dies gemäß Corona-Schutz-Verordnung eine Ordnungswidrigkeit. Der oder die Betroffene wird von der Teilnahme an einer Veranstaltung oder Prüfung ausgeschlossen und muss die Hochschulflächen und -räume verlassen, bis der Nachweis erbracht werden kann.
2. Wie kann die Einhaltung der 3G-Regel nachgewiesen werden?
Alle Teilnehmenden an (Lehr-)Veranstaltungen und Prüfungen können die Einhaltung der 3G-Regel mit Hilfe des COVID-19-Impfzertifikats auf Papier oder digital, einem sogenannten Genesenennachweis oder einem Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) dokumentieren. Bei Impfzertifikaten ist darauf zu achten, dass ein vollständiger Impfschutz mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff besteht. Testnachweise können beispielsweise über den hausärztlichen Dienst oder von Apotheken ausgestellt werden.
3. Wird es eine Testmöglichkeit an der HTWK Leipzig geben?
Nachweise sind eigenverantwortlich täglich mitzuführen. Der Freistaat stellt aktuell für alle Beschäftigten zwei Selbsttests je Woche zur Verfügung, sofern die Beschäftigten ihre Arbeitsleistung nicht ausschließlich in der Häuslichkeit erbringen. Durch die Hochschule sind keine hochschulweiten Testmöglichkeiten vorgesehen. Individuelle Teststrategien der Fakultäten sind möglich. Das Procedere des Schnelltestnachweises, wenn die Kostenpflicht für Schnelltests eingeführt wird, ist derzeit noch nicht geregelt. Der Freistaat Sachsen bereitet dazu eine Vorlage vor.
4. Ist ein virtuelle Teilnahme an Lehrveranstaltungen möglich?
Die HTWK Leipzig strebt im Wintersemester 2021/2022 die Rückkehr zur Präsenzlehre an. Sofern technisch und didaktisch möglich, sind Lehrende jedoch angehalten auch eine virtuelle Teilnahme (z. B. per Livestream) zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um eine Zusatzoption insbesondere für diejenigen Studierenden, denen eine Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung nicht möglich ist.
5. Wird es an der HTWK Leipzig ein Impfangebot geben?
Ja, die HTWK Leipzig wird allen Hochschulangehörigen zum Semesterauftakt noch einmal ein Impfangebot unterbreiten. Sobald das DRK die konkreten Termine übermittelt hat, finden Sie die Informationen auf unserer Homepage. Nutzen Sie gern aber auch alle anderen zur Verfügung stehenden Impfangebote, damit im Wintersemester wieder ein weitgehend normales Hochschulleben möglich ist!
6. Ist mobiles Arbeiten möglich?
Grundsätzlich ist die Hochschule der Arbeitsplatz. Da die Hochschule beginnend mit dem Wintersemester 2021/2022 in den Präsenzbetrieb zurückgeführt wird, ist davon auszugehen, dass die dienstlichen Belange ganz überwiegend die Anwesenheit an der Hochschule erforderlich machen. Mobile Arbeit wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bis zum 24.11. 2021 weiter angeboten, sofern dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Hygienekonzept der HTWK Leipzig
Allgemeine Corona-Infoseite der HTWK Leipzig
IT-gestützte Kontaktnachverfolgung