3G & mehr: Aktuelle Informationen und FAQ zum Semesterstart in Präsenz
Nach und nach zieht wieder mehr Normalität ins Alltagsleben ein. Dazu gehört auch, dass das Wintersemester mit gemeinsamer Arbeit, Lehre und Forschung sowie vielen Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Hochschule beginnen wird.
Für diese gemeinsame Chance und einen erfolgreichen Semesterstart ist es notwendig, die zahlreichen Vorgaben auf Bunde-, Landes- und kommunaler Ebene auf unseren Hochschulbetrieb zu übertragen. Geleitet von der Gesundheitsvorsorge sowie dem festen Willen, potentielle Einschränkungen so gering wie möglich zu halten, hat die Hochschulleitung auf Basis der gemeinsamen Empfehlungen des SMWK und der LRK sowie der Corona-Schutzverordnung vom 21.09.2021 das Hygienekonzept der Hochschule grundlegend überarbeitet.
Wesentliche Eckpunkte für den Hochschulbetrieb zu Beginn des Wintersemesters bilden dabei, dass
- für die Teilnahme an sämtlichen Präsenz-Lehrveranstaltungen oder Prüfungen ein 3G-Nachweis verpflichtend ist (es besteht eine Nachweispflicht),
- auf allen Verkehrsflächen und in gemeinsam genutzten Räumlichkeiten (insbesondere Seminarräume und Hörsäle) in den Hochschulgebäuden verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist,
- bei allen Zusammenkünften laut Corona-Schutzverordnung eine elektronische Kontaktnachverfolgung zu erfolgen hat (Link zur IT-gestützten Kontaktnachverfolgung e-KNV der HTWK),
- die bisherigen Kapazitätsbeschränkungen für Lehrveranstaltungen in Präsenz entfallen.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Betreten der Hochschulflächen und -räume automatisch bestätigen, dass Sie die Regelungen unseres Hygienekonzepts anerkennen sowie die 3G-Regel erfüllen!
Darüber hinaus bestätigen Sie im Rahmen der elektronischen Erfassung der Kontaktdaten erneut, dass Sie entsprechend der 3G-Regel entweder geimpft oder genesen sind oder ein negatives Antigen-Testergebnis vorlegen können, das maximal 24 Stunden alt ist.
Die Anerkennung des Hygiene- und Schutzkonzepts sowie die verpflichtende Teilnahme an der elektronische Kontaktnachverfolgung entbindet Lehrende und Prüfende jedoch nicht von der Pflicht, jeweils vor bzw. zu Beginn einer Veranstaltung die Einhaltung der 3G-Vorgabe zu überprüfen. Vielmehr ist die Überprüfung vor bzw. zu Beginn einer Veranstaltung eine zusätzliche Maßnahme, um die Präsenz an der Hochschule mit einem hohen Infektionsschutz zu verknüpfen.
Bitte informieren Sie sich weiterhin regelmäßig auf unserer Homepage und unseren Social Media-Kanälen, dort stellen wir laufend alle aktuellen Informationen für Sie bereit.
FAQ
Wer überprüft die Einhaltung der 3G-Regel?
Lehrende und Prüfende sind angehalten, jeweils vor bzw. zu Beginn einer Veranstaltung flächendeckend (bei Veranstaltungen bis 20 Teilnehmenden) oder stichprobenartig (bei Veranstaltungen über 20 Teilnehmenden) die Einhaltung der 3G-Vorgabe zu überprüfen.
Was passiert, wenn die Einhaltung der 3G-Regel nicht nachgewiesen werden kann?
Kann die Einhaltung der 3G-Regel nicht nachgewiesen werden, ist der oder die Betroffene auf Basis des Hausrechts von der Teilnahme an einer Prüfung oder Veranstaltung ausgeschlossen und muss die Hochschulflächen und -räume verlassen, bis der Nachweis erbracht werden kann.
Wie kann die Einhaltung der 3G-Regel nachgewiesen werden?
Teilnehmende können die Einhaltung der 3G-Regel mit Hilfe des COVID-19-Impfzertifikats auf Papier oder digital oder einem sogenannten Genesenennachweis dokumentieren. Die entsprechenden Nachweise können Sie beispielsweise über Ihren hausärztlichen Dienst oder von Apotheken ausstellen lassen.
Wird es eine Testmöglichkeit an der HTWK Leipzig geben?
Der Freistaat stellt aktuell für alle Beschäftigten zwei Selbsttests je Woche zur Verfügung, sofern die Beschäftigten ihre Arbeitsleistung nicht ausschließlich in der Häuslichkeit erbringen. Für Beschäftigte ohne direkten Kundenkontakt besteht ein Testangebot. Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt haben sich zweimal wöchentlich zu testen oder testen zu lassen. Zu den eingeschränkten Testmöglichkeiten für Studierende werden wir zum Beginn der regulären Vorlesungszeit separat informieren.
Ist ein virtuelle Teilnahme an Lehrveranstaltungen möglich?
Die HTWK Leipzig strebt im Wintersemester 2021/2022 die Rückkehr zur Präsenzlehre an. Sofern technisch und didaktisch möglich, sind Lehrende jedoch angehalten auch eine virtuelle Teilnahme (z. B. per Livestream) zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um eine Zusatzoption insbesondere für diejenigen Studierenden, denen eine Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung nicht möglich ist.
Wird es an der HTWK Leipzig ein Impfangebot geben?
Ja, die HTWK Leipzig wird allen Hochschulangehörigen zum Semesterauftakt noch einmal ein Impfangebot unterbreiten. Sobald das DRK die konkreten Termine übermittelt hat, finden Sie die Informationen auf unserer Homepage. Nutzen Sie gern aber auch alle anderen zur Verfügung stehenden Impfangebote, damit im Wintersemester wieder ein weitgehend normales Hochschulleben möglich ist!
Ist mobiles Arbeiten möglich?
Mobile Arbeit wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weiter angeboten. Hierzu werden Mitarbeitende in Kürze separat informiert.
Hygienekonzept der HTWK Leipzig
Allgemeine Corona-Infoseite der HTWK Leipzig
IT-gestützte Kontaktnachverfolgung