Hochschulrat
Mitglieder
Dem Hochschulrat der HTWK Leipzig gehören laut Grundordnung insgesamt sieben (davon zwei hochschulinterne) Mitglieder an.
Gemäß Sächsischem Hochschulgesetz hat das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) mit Stand 01/2024 folgende Personen als Mitglieder im Hochschulrat der HTWK Leipzig benannt:
- Prof. Dr. Gabriele Hooffacker, HTWK Leipzig
- Burkhard Jung, OBM der Stadt Leipzig
- Olaf Klose, Mitglied des Vorstandes der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
- Prof. Dr.-Ing. Hubertus Milke, HTWK Leipzig
- Petra Peterhänsel, Leiterin des BMW Group Werks Leipzig
- Dr.-Ing. Mathias Reuschel, Vorsitzender der S&P Gruppe (Vorsitzender des Hochschulrats)
- Karsten Rogall, Geschäftsführer der Leipziger Stadtwerke und Sprecher der Geschäftsführung der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
Aufgaben
Der Hochschulrat ist nach § 91 Sächsisches Hochschulgesetz eines der zentralen Organe der Hochschule. Er gibt Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der HTWK Leipzig.
Der Hochschulrat ist zuständig für die
- Benennung der drei Mitglieder des Hochschulrates für die Auswahlkommission, die die Wahl der neuen Rektorin oder des neuen Rektors vorbereitet,
- Beantragung der Abwahl der Rektorin oder des Rektors beim Erweiterten Senat,
- Bestätigung der Abwahl der Rektorin oder des Rektors durch den Erweiterten Senat,
- Erteilung des Einvernehmens zum Vorschlag der Rektorin oder des Rektors für die Bestellung der Kanzlerin oder des Kanzlers,
- Genehmigung der Entwicklungsplanung der Hochschule,
- Genehmigung des Wirtschaftsplanes der Hochschule,
- Formulierung von Grundsätzen für die Verwendung der Stellen und Mittel und die Verwendung von Rücklagen,
- Genehmigung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Hochschule
- Entlastung des Rektorates,
- Stellungnahme zur beabsichtigten Information der Öffentlichkeit durch das Rektorat
- Stellungnahme zum Bericht des Rektorates
- Stellungnahme vor dem Abschluss von Zielvereinbarungen.
Der Hochschulrat kann Stellung nehmen
- zur Beschlussfassung über die Grundordnung und ihre Änderung sowie
- zur Einrichtung, Aufhebung und wesentlichen Änderung von Studiengängen.
Der Hochschulrat tagt mindestens zweimal im Semester.