Neue Amtszeit: Wechsel der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten
Am 1. Oktober 2021 begann die neue Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten an der HTWK Leipzig.
In einem Get-together am 6. Oktober wurden die neu gewählten Personen in den Ämtern begrüßt – und gleichzeitig jene verabschiedet, die in den vergangenen drei Jahren die Verantwortung dafür trugen. Neben den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten trat in diesem Jahr auch die neue Frauenbeauftragte, Dr.in Julia Herrmann ihr Amt an. Ihre Vorgängerinnen, Christiane Rasch (2016-2020) und Maria Schyjka (2020-2021), wurden verabschiedet.
Gleichstellung an der HTWK Leipzig
Die letzte Amtszeit war von zwei besonderen Ereignissen geprägt: dem Wechsel des Rektorates und der Corona-Pandemie, wie Prof.in Cornelia Manger-Nestler, scheidende zentrale Gleichstellungsbeauftragte, betonte:
„Durch Corona änderte sich auch die Sicht auf Gleichstellungsthemen. Viele standen vor bis dahin unbekannten Herausforderungen, insbesondere bei der Vereinbarkeit von digitalen Formaten in Studium und Beruf, die mit Familien- und Care-Aufgaben in Einklang gebracht werden mussten. Was unsere Arbeit im Gleichstellungsteam der HTWK betraf, gelang es, die Aufgaben inhaltlich überzeugend zu erfüllen und fruchtbare Diskussionen zu ermöglichen – und das fast ausschließlich im digitalen Raum. Sogar die erst im Wintersemester 2020/21 gemeinsam mit dem Graduiertenzentrum (GradZ) ins Leben gerufenen Programme für Nachwuchswissenschaftlerinnen – „Move On“, das Orientierungsformat für Masterstudentinnen, und „Next Step“ für Nachwuchswissenschaftlerinnen – konnten angeboten werden“, so Manger-Nestler.
Das Mentoringprogramm „Wissenschaft findet Stadt“, das nun bereits zum dritten Mal gemeinsam mit der Stadtverwaltung Leipzig und der Universität Leipzig organisiert wurde, konnte im September 2021 erfreulicherweise in Präsenz stattfinden. An dem Programm nahmen bisher 14 Bachelor- und Masterstudentinnen der HTWK Leipzig erfolgreich teil.
Cornelia Manger-Nestler bedankte sich bei ihrem Team, den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und der Hochschulleitung für den „leidenschaftlichen Einsatz in der Sache“. Gleichstellung bleibe eine für die Hochschule wichtige Querschnittsaufgabe, die nur mit gemeinsamem Engagement vorangebracht werden könne. Viele der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten engagieren sich seit Jahren in ihren Fakultäten und Bereichen für Gleichstellung und wurden auch für diese Amtsperiode wieder gewählt.
HTWK-Rektor Prof. Mark Mietzner betonte, dass die Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten die Rolle von Botschafterinnen innehaben: „Sie müssen den Finger in die Wunde legen und sich hartnäckig und engagiert für Diversität einsetzen, um Impulse in die Hochschule zu geben.“
Über die Nachfolge von Prof.in Manger-Nestler im Amt der zentralen Gleichstellungsbeauftragten wird derzeit noch entschieden.
Hintergrund
Regulär gibt es an der HTWK Leipzig sowohl eine zentrale Gleichstellungsbeauftragte als auch dezentrale Gleichstellungsbeauftragte in den Fakultäten und zentralen Einrichtungen sowie eine Frauenbeauftragte. Diese verschiedenen Ämter sind auf das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) sowie Sächsische Frauenfördergesetz (SächsFFG) zurückzuführen. Grundsätzlich setzen sich alle Beauftragten aktiv für strukturelle Chancengleichheit und die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit an der Hochschule ein, unterbreiten Vorschläge und nehmen Stellung in verschiedenen Gremien sowie auf Fakultäts- und Arbeitsebene. In Berufungs- und Einstellungsverfahren achten die Gleichstellungsbeauftragten auf Chancengerechtigkeit.
Die Frauenbeauftragte ist in alle Maßnahmen involviert, die sich mit Gleichstellung und Vereinbarkeitsthemen von bei der Dienststelle beschäftigten Frauen befassen. Dazu zählen u.a. ebenfalls Personalangelegenheiten (z.B. Einstellung).
Gleichstellungsbeauftragte und Frauenbeauftragte nehmen zudem wichtige Beratungsaufgaben wahr, u.a. zu Fragen von Benachteiligung, sexueller Diskriminierung und Gewalt sowie zu schwierigen persönlichen Lebenslagen. Im Rahmen ihrer beratenden Funktion ist die zentrale Gleichstellungsbeauftragte nicht-stimmberechtigtes Mitglied im Senat und im Erweiterten Senat, die Frauenbeauftragte ist beratendes Mitglied in den Sitzungen des Personalrates.
An der HTWK Leipzig werden in jeder Fakultät und den zentralen Einrichtungen alle drei Jahre Gleichstellungsbeauftragte gewählt. Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten sind stimmberechtigte Mitglieder im Fakultätsrat. Sie haben das Recht auf Teilnahme an allen Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren.
Die Amtszeit der Frauenbeauftragten ist auf vier Jahre festgelegt.