Neue Corona-Schutzverordnung öffnet die Notbetreuung auch für studentische Eltern.
Der Freistaat Sachsen hat nach dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie der Bundeskanzlerin vom 19. Januar 2021 seine Corona-Schutz-Verordnung angepasst und damit die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt.
Die neue Verordnung gilt vom 28. Januar bis einschließlich 14. Februar 2021. Mit dieser Verordnung erhalten auch studentische Eltern in einem eingeschränkten Umfang die Möglichkeit auf Notbetreuung. Die Notbetreuung soll laut Verordnung nur in einem sehr restriktiven Rahmen gewährt werden, damit durch die Schließung von Einrichtungen die Entstehung von Infektionsketten vermieden bzw. verzögert wird.
Eine Notbetreuung soll für studentische Eltern dann stattfinden, wenn
- einer der Personensorgeberechtigten nachweist, dass sie oder er Studentin oder Student der Abschlussjahrgänge für unaufschiebbare Prüfungen im Bereich der berufsbezogenen und akademischen Ausbildung oder in der berufspraktischen Aus- oder Weiterbildung in Berufen des Gesundheits- oder Sozialwesens an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann,
- einer der Personenberechtigten nachweist, dass sie oder er als Studentin oder Student einer Hochschule oder der Berufsakademie Sachsen wegen der unmittelbaren Vorbereitung auf eine oder der Ablegung einer zur Abschlussnote zählenden Prüfung an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigen nicht abgesichert werden kann.
Insbesondere studentische Eltern, die derzeit an ihrer Bachelor- oder Masterarbeit schreiben oder in der aktuellen Prüfungsperiode sich auf Prüfungen vorbereiten und an Prüfungen teilnehmen, die zur Abschlussnote zählen, wenden sich bitte mit dem Formblatt Notbetreuung an ihr zuständiges Studienamt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der sächsischen Landesregierung, der internen Website der Familiengerechte Hochschule und den Seiten der Sozialberatung des Studentenwerks Leipzig