Bis zum 1. Juli 2021 können sich Nachwuchsforschende mit einer an der HTWK abgeschlossenen Promotion für den mit 3.000 Euro dotierten Preis bewerben.
Bereits zum achten Mal wird an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig der jährliche Dissertationspreis der Stiftung HTWK für eine herausragende Dissertation ausgelobt.
Die Ausschreibung richtet sich an Forscherinnen und Forscher mit einer exzellenten Dissertation in Betreuung einer Professorin oder eines Professors an der Hoch-schule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, die im Jahr 2020 erfolgreich verteidigt wurde. Promovendinnen und Promovenden können sich auf Vorschlag der Betreuerin oder des Betreuers ihrer Arbeit bewerben.
Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert. Der Preis ist nicht teilbar.
Die eingereichte Arbeit sollte bereits in deutscher oder englischer Sprache zur Veröffentlichung angenommen worden sein. Bewerbungen sind zu richten an dissertationspreis (at) htwk-leipzig.de.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Ein Exposé inklusive einer Darstellung der Bedeutung und Anwendbarkeit der wissenschaftlichen Arbeit für die Praxis;
- eine Kopie der Promotionsurkunde bzw. offizieller Nachweis über das Ergebnis der Promotionsverteidigung;
- ein Empfehlungsschreiben der vorschlagenden Professorin bzw. des vorschlagenden Professors der HTWK mit Würdigung der Vergabekriterien des Dissertationspreises;
- ein Exemplar der Dissertation in elektronischer Form;
- eine Liste der Publikationen, die aus der Dissertation hervorgegangen sind;
- ein Lebenslauf;
- eine Liste bisheriger Förderungen oder Preise.
Die Auswahlkriterien sind in den „Bestimmungen über die Vergabe des Disserta-tionspreises der Stiftung HTWK“ aufgeführt. Es wird ein Abschlussprädikat von mindestens magna cum laude für die Dissertation vorausgesetzt.
Bewerbungsfrist: 1. Juli 2021.
Die Jury besteht aus einem Mitglied des Rektorats sowie einem weiteren Mitglied der Professorenschaft der HTWK Leipzig sowie zwei Gremienmitgliedern der Stiftung HTWK. Die Jury trifft die Entscheidung einstimmig. Die Einreichung der Bewerbung begründet keinen Anspruch auf den ausgeschriebenen Preis.