Förderung von freiwilligen Praktika im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, Bewerbungen ganzjährig möglich
Mit dem Deutsch-US-Amerikanischen Praktikumsprogramm (DAP) fördert die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. (IJAB) selbst organisierte, freiwillige Praktika in den USA zwischen zwei und 12 Monaten. Das DAP richtet sich an Absolventinnen und Absolventen und Studierende aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und aus angrenzenden Fachbereichen bis 26 Jahre.
Das Deutsch-US-Amerikanische Praktikumsprogramm hat zum Ziel, jungen Hochschulabsolventinnen und -absolventen und Studierenden die Chance zu eröffnen, eine transatlantische Auslandserfahrung abseits universitärer Pflichtpraktika zu machen. Gefördert werden selbst organisierte, freiwillige Praktika* in den USA zwischen zwei und 12 Monaten. Das Programm wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Bewerbungen können ganzjährig eingereicht werden. Es ist ein Vorlauf von mind. drei Monaten vor Ausreise in die USA empfohlen. Alle Details zu den Bewerbungsvoraussetzungen und der Bewerbung finden Sie unter diesem Link.
Wer kann sich bewerben? – Absolventen und Absolventinnen mit abgeschlossenem Studium (Praktikumsbeginn max. 12 Monate nach Studienabschluss) sowie Studierende ab dem zweiten Bachelorfachsemester bis 26 Jahre aus einem für das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe relevanten Fachbereich (z. B. Soziale Arbeit, Sozialwirtschaft, Pädagogik, Erziehungswissenschaften o. Ä.) sowie aus angrenzenden Fachbereichen (z. B. Politikwissenschaften, Geschichte, Sozialwissenschaften, NGO-Management o. Ä.).
Welche Förderung ist möglich? - DAP-Stipendiaten erhalten ein Teilstipendium für die Durchführung des Praktikums in den USA. Das Stipendium umfasst je nach Einzelfall einen monatlichen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten und einen Zuschuss zu den Reisekosten. Sonstige Kosten (z. B. Visa- oder Überweisungsgebühren) werden nicht bezuschusst. Unbezahlte Praktika werden mit einem monatlichen Zuschuss von bis zu 600 € pro Monat gefördert. Bei bezahlten Praktika, die unter 600 € liegen, wird der Betrag durch IJAB entsprechend auf 600 € aufgestockt. Reisekosten werden einmalig mit max. 800 € für Flugkosten bezuschusst.
* Praktika, die nicht pflichtgemäß im Studium vorgeschrieben sind, sowie Praktika, die zwar pflichtgemäß im Studium vorgesehen sind, aber nicht zwangsläufig im Ausland absolviert werden müssen; außerdem solche, die im Rahmen eines Anerkennungsjahrs im oder nach dem Studium der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik, stattfinden.