NEU: Arbeitgeberzuschuss nur noch, wenn Augenoptikerbetrieb Mitglied im Mitteldeutschen Augenoptiker- und Optometristenverband (MDAV) ist
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat im Namen des Freistaates Sachsen mit dem Mitteldeutschen Augenoptiker- und Optometristenverband der Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt (MDAV) einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Bildschirmarbeitsbrillen abgeschlossen. Zweck dieses Vertrages ist, die Beschaffung erforderlicher Bildschirmarbeitsbrillen zu Marktpreisen zu gewährleisten.
Neu ist ebenfalls, dass im Rahmen der Kostenerstattung seitens Arbeitgeber nur noch solche Augenoptikerbetriebe berücksichtigt werden können, die Mitglied im Mitteldeutschen Augenoptiker- und Optometristenverband sind. Eine Übersicht der beigetretenen Augenoptikerbetriebe ist unter www.mdav.de veröffentlicht.
Antrag zur Beschaffung einer Bildschirmarbeitsbrille